Dänemark

Dänemark

Dänemark (hierzu Karte »Dänemark«), das kleinste der drei skandinavischen Königreiche, umfaßt seit dem Kriege von 1864 nur noch die Inseln zwischen der Ostsee und dem Kattegat und den größern nördlichen Teil der Halbinsel Jütland zwischen dem Kattegat und der Nordsee. Es liegt zwischen Deutschland (im N. von Schleswig), Schweden und Norwegen (gegen O. und N.) und der Nordsee (ilegen W.) und erstreckt sich von 54°33'–57°45' nördl. Br. und von 8°4'–15°10' (Bornholm) östl. L.

Areal und Bevölkerung.

Von den dänischen Inseln sind die größten. Seeland (Själland) mit Amak (Amager), Möen, Fünen (Fyen), Laaland, Falster, Langeland, Aeroe, Taasinge und in der Ostsee Bornholm. Unter den Inseln nebst der Halbinsel Jütland versteht die dänische Staatspraxis das Königreich; die übrigen Besitzungen in Europa und Amerika (die Färöer, Island, die Küste von Grönland und die westindischen Inseln) werden als Nebenländer betrachtet. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, umfaßt das ganze Königreich D. 38,456 qkm (698,39 QM.) mit (1901) 2,449,540 Einw., nebst den Färöern (mit 1325 qkm [24,06 QM.] und 15,230 Einw.) 39,796 qkm ((22,46 QM.) und 2.464,770 Einw. Außerdem haben Island 104,785 qkm (1903 QM.) und 78,489 Einw., die westindischen Inseln Ste. – Croix, St. Thomas und St. John 359 qkm (6,62 QM.) und 30,504 Einw., Grönland 10,516 Einw.

Tabelle

[Bodenbeschaffenheit.] Die Bodenbildung Dänemarks ist im allgemeinen ziemlich einförmig. Die älteste zutage tretende Gesteinsbildung gehört der obern Kreide, besonders dem Senon, und zwar der Quadraten-, Mucronaten- und Danienkreide an (Möensklint auf Möen, Stevnskint und Faxe [cretacëisches Kdrallenriff] auf Seeland, Saltholm u. a.). Tertiär ist in Jütland verschiedentlich entwickelt (Esbjerg bei Ribe, Thisted am Limfjord), auch auf Seeland (Kopenhagen) wurde Eocän erbohrt. Das geologische Hauptgebilde ist aber das Diluvium, dessen tonige und mergelige Glieder (Geschiebemergel) besonders auf den Inseln und im O. Jütlands west verbreitet auftreten. Dieselben müssen als Hauptursache des großen Bodenreichtums Dänemarks angesehen werden. Bornholm und die kleinen Felseilande Ertholmene (Christiansö) bestehen meist aus Granit und andern massigen Gesteinen. Daneben sind auf Bornholm gut entwickelte Silurbildungen, Trias (Rhät) und Jura mit Kohlenflözen, die abgebaut wurden, Kreide (Arnagerkalk, Arnagergrünsand) und Diluvium. Der höchste Punkt des Landes erhebt sich nur 172 m über die Meeresfläche. Das Gelände ist indessen größtenteils nicht flach, sondern wellenförmig. Flache Ebenen größerer Ausdehnung finden sich nur im westlichen Jütland (die Ahlheiden). Im ganzen sind die Inseln niedriger als Jütland, wo sich über den mittlern Teil der Halbinsel ein höher liegendes Plateau, die sogen. jütländische Hochebene (Jydske Höideryg), erstreckt. Die höchsten Punkte Jütlands finden sich in der Gegend von Skanderborg. Hier liegt der höchste Punkt Dänemarks: Eiersbavnhöj (172 m) und mehrere andre, darunter Himmelbjerget (146 m). Von den größern Inseln sind Falster und Laaland die niedrigsten und flachsten; Laaland erhebt sich nirgends mehr als 25 m über die Meeresfläche. Der höchste Punkt auf Seeland ist Gyldenlöves Höj in Sorö Amt (126 m), auf Fünen Fröbjerg Bavnehöj (131 m), auf Möen Kongsbjerg (142 m), während sich auf Bornholm Rytterknägten zu 156 m Höhe erhebt.

[Meeresteile] Den Westrand von Jütland bespült die Nordsee, die hier Westsee (Vesterhav) genannt wird, aber zwischen Jütland und Norwegen Skagerrak heißt; derjenige Teil, der sich von Skagen (Nordspitze Jütlands) nach Blaavandshuk erstreckt (die eiserne Küste), ist sehr gefährlich wegen der parallel laufenden Sandbänke; am gefährlichsten ist Hornsrev (Hornsriff), das ca. 37 km weit hinausreicht. Mit der Umsegelung von Skagenshorn tritt der Schiffer in das Kattegat ein. Drei Meeresstraßen verbinden letzteres mit der Ostsee: der Öresund, gewöhnlich Sund genannt, 107 km lang, vom Kullen im N. bis Falsterboriff im S., zwischen 3,75 km bei Helsingör und 30 km zwischen Kopenhagen und Malmö breit und in den ziemlich schmalen Fahrwässern Drogden und Flintenrinne zu beiden Seiten der Insel Saltholm wenigstens 7 m tief; der Große Belt, zwischen Seeland und Fünen, von sehr wechselnder Breite, doch noch an der schmälsten Stelle über 15 km breit, und der Kleine Belt, zwischen Jütland und Fünen, an der schmälsten Stelle, bei Middelfart, nur 0,625 km breit. Der früher in allen drei Meerengen entrichtete Sundzoll ist 1857 abgelöst worden. Die Zahl der Leuchtfeuer an der dänischen Küste beträgt ca. 120, darunter 13 Feuerschiffe; an gefährlichen Stellen sind Rettungsstationen eingerichtet. Jütland, teilweise auch die Inseln, haben tiefe Buchten, Fjorde genannt, die das Land oft mehr als zur Hälfte durchschneiden. Die größte dieser Buchten ist der Limfjord (s.d.) in Jütland; weit unbedeutender ist der Mariagerfjord, der sich, 37 km lang, bis Hobro erstreckt. Hierauf folgt der 22 km lange Randersfjord, ein wenig südlicher bis zur Stadt Randers, wo sich die Guden-Aa in denselben ergießt; sodann die tiefe Aarhusbucht, der Horsensfjord, der Veilefjord und der Koldingfjord. An der Westseite befinden sich zunächst dem Limfjord (mit Thyborönkanal) Thorsminde, die Mündung für den durch einen schmalen Landrücken von der Nordsee getrennten Nissumfjord, 19 km lang und mit einer Schleuse versehen, und Nymindegab, die Mündung für den gleichfalls durch einen schmalen Landrücken von der Nordsee getrennten, 45 km langen Ringkjöbingfjord. In Seeland schneidet im N. der Insel der Isefjord ein, der gegen W. den Lammefjord, gegen S. den Holbäksfjord, gegen O., doch mit südlicher Erweiterung, den Roeskildefjord aussendet. Auf Fünen liegt der nicht tiefe Odensefjord. Die kleinern Buchten werden Bugter oder Vige genannt.

[Gewässer.] Binnenseen finden sich in großer Menge. Nicht alle stehen mit dem Meer in Verbindung. Die bedeutendsten sind: auf Seeland der Arre-, Fure- und der tiefe Esromsee (s.d.), auf Laaland der Maribosee, in Jütland der Mos- und Filsee. Außerdem gibt es eine Menge Sümpfe und Moräste, besonders in Jütland. Dort liegt im N. des Limfjords der Große Vildmose (69 qkm) und im S. des Limfjords der Kleine Vildmose (55 qkm), in denen die Torfbildung noch nicht ganz vollendet ist. Vermöge seiner Lage und physischen Beschaffenheit kann D. keine großen Flüsse haben. Die kleinen Flüsse, die man wie in Norwegen Aa (Plur. Aaer) nennt, münden fast alle in Fjorde und Vige. In Jütland sind die bedeutendsten: an der östlichen Abdachung, in das Kattegat fließend, die Kolding-, Veile- und Guden-Aa (s.d.); in die Nordsee ergießen sich von S. nach N.: die Konge- (Grenze gegen Schleswig), Varde- (in die Hjertingbucht), Skjern- oder Lönborg- (in den Ringkjöbingfjord), Stor- (in den Nissumfjord) und Uggerby-Aa; in den Limfjord die Skals und die Skive-Aa; in Seeland fließt gegen S. die Sus- (Suus-) Aa, 82 km lang, gegen O. die Mölle-Aa, auf Fünen die 60 km lange, für Prahme schiffbare Odense-Aa. An Kanälen finden sich in Jütland der Silkeborgkanal an der erwähnten Guden-Aa und der Frederiks VII.-Skive-Kanal zur Kanalisierung des Limfjords. Auf Seeland ist nur der Frederiksvärkkanal von Bedeutung; er wird zur Verhütung der Überschwemmungen des Arresees und für den Betrieb der Fabriken von Frederiksvärk benutzt; Fünen hat den Odensekanal, von Odense in den Odensefjord, 3,5–3,7 m tief.

[Klima.] Das Klima, dem Norddeutschlands und zugleich dem Südwestschwedens ähnelnd, gehört dem atlantischen Klimagebiet an (s. Europa). Im Innern des kleinen, fast ebenen Landes können die Wintertemperaturen erheblich unter denjenigen der Küste liegen; so hat Ringsted auf Seeland das kälteste Januarmittel von ganz D. (das nahe Kopenhagen ist 1° wärmer). Der böige, kalte Nordwestwind, Skai, der im Frühjahr im nördlichen Jütland an der Westküste häufig weht, treibt den vom Meer abgesetzten seinen Sand weit in das Land hinein und zerstört den Pflanzenwuchs. Höchst unangenehm und der Gesundheit nachteilig ist dort auch der dicke Nebel, Havguse, der sich gewöhnlich an warmen Sommertagen einige Stunden vor Sonnenuntergang einstellt und in niedrig streichenden Wolken schnell gegen W. der Küste zu zieht. Der Niederschlag ist am größten im Westen (72 cm) und nimmt im allgemeinen nach Osten hinab (Kopenhagen 55 cm). Die Monate vom Juni bis November sind am regenreichsten (Maximum im September), der April ist am trockensten. Die mittlere Temperatur ist für das ganze Land 6,6 bis 7,6°; am wärmsten sind die Inseln, am kältesten das innere und nördliche Jütland; die Küsten sind im ganzen 0,5–1° wärmer als das Innere. Mittlere Jahresextreme: Vestervig 26° und -10° (absolut 31° und -14°), Kopenhagen 25° und -10° (absolut 32° und -25°), Herning 30° und -16° (absolut 36° und -22°). Das Klima ist im ganzen nicht ungesund; nur auf den niedrigen Inseln, wie Laaland, herrscht besonders nach warmen Sommern häufig Fieber.

[Naturprodukte.] An Mineralien ist das Land nicht reich. Es sindek sich Raseneisenstein in Jütland, Bernstein an der Westküste Jütlands, Töpferton, Porzellanerde und Walkererde, auch Kalk, Kreide sowie jurassische Kohle, ferner Bergkristall (sogen. Bornholmer Diamanten) auf Bornholm. Der vorherrschenden Vegetation nach gehört D. dem Gebiete der europäischen Laubholzzone (s.d.) und floristisch dem baltischen (subatlantischen) Bezirk an. Am meisten hervorstechend erscheint der Gegensatz zwischen der breiten, baumlosen Heidezone im westlichen und mittlern Jütland einerseits und den großen Buchenwaldbeständen des Ostens sowie der dänischen Inseln anderseits. Die letztern werden durch eine eigentümliche, durchlässige Humusform ihres Bodens (Buchenmull) ausgezeichnet, wie sie sich ähnlich nur in Eichenwäldern findet. Eichenwälder sind in D. gegenwärtig sehr selten. Noch vor 200 Jahren war ein großer Teil Jütlands von hochstämmigen Eichenwäldern bedeckt, wo jetzt Buchenwälder oder baumlose Heidestrecken sich ausbreiten. Letztere haben die ursprünglichen Eichenwälder ebenso verdrängt, wie sie gegenwärtig gegen den Buchenwald ankämpfen. Auch die Weststürme, Waldbrände und Abholzungen haben den ursprünglichen Eichenbestand heruntergebracht. Nur einzelne, zum Teil in verkrüppelter Form erhaltene Eichengestrüppe (dänisch purkrat, deutsch Krattbusch), deren Gesamtareal in Jütland 2800 Hektar umfaßt, sind die einzigen Überbleibsel der alten Eichenwälder. Das Vordringen der Buche hat in D. mehr lokalen Charakter und beruht nicht bloß auf einer größern Lichtbedürftigkeit der Eiche, sondern hängt auch von klimatischen Ursachen und endlich auch von der Lebenstätigkeit der Bäume selbst ab, die den Boden in bestimmter Weise umändern. Eine untergegangene, nur in Torfmoorresten erhaltene Waldvegetation Dänemarks bestand aus Kiefern, die ihrerseits wieder eine glaziale, in Tonschichten unter den Mooren spurenweise angedeutete Pflanzenwelt mit Zwergbirken, nordischen Weiden und Dryas ablösten. Heute ist die Kiefer als wild wachsender Baum Dänemarks ausgestorben und wird nur in wenigen Beständen kultiviert. Die Mitte und die Westseite von Jütland ist fast ganz waldlos, doch sind auf den Heiden, die sich über ein Areal von wenigstens 5700 qkm ausbreiten, ca. 10,000 Hektar große Pflanzungen entstanden. Das Heidekraut wird von Schafen und Ziegen gefressen, liefert das einzige Brennmaterial und wird zum Dachdecken sowie als Streu verwendet.

Von wildlebenden Tieren finden sich Füchse, Hafen, Wiesel, Iltisse, Marder, Robben, Fischottern, Meerschweine (Delphine, in dem Kleinen Belt) und Strandvögel, Schnepfen, Haselhuhner, Moorhühner, besonders Eidergänse, auf Bornholm u. Christiansö. Fische werden in großer Menge in den Fjorden und an der ganzen Küste gefangen, hauptsächlich Heringe, Thunfische, Lachse, Kabeljaue, Schollen, Aale, Makrelen, Steinbutten und Rochen. Bei der Fischerei ist der Austern- und der Hummerfang zu erwähnen.

Bevölkerungsverhältnisse

Die Dichtigkeit der Bevölkerung (vgl. die Tabelle S. 476) ist auf den Inseln (abgesehen von Kopenhagen) bedeutend größer als auf der Halbinsel. Abgesehen vom Amt Kopenhagen hat Fünen die größte Dichtigkeit. Die Bewohnerzahl im eigentlichen D. betrugt 890. 2,172,380, so daß der jährliche Zuwachs (1890–4901) = 1,1 Proz. war. Im eigentlichen D. waren 1901: 1,193,448 männliche, 1,256,092 weibliche Personen. Von 1000 Einwohnern waren 1890:

Tabelle

Die Zahl der Trauungen betrug im Jahre 1901. 17,599, die der Geburten 73,211 (darunter 10 Proz. uneheliche), der Todesfälle 38,784. Die Zahl der überseeischen Auswanderer belief sich in den letzten Jahren auf ungefähr 3000 jährlich (1901: 4657 Kopfe). Früher war die Zahl bedeutend größer. Von der Bevölkerung wohnten 1901: 936,565 in den Städten. Mit Ausnahme Kopenhagens, das mit der damit zusammenhängenden Nachbarstadt Frederiksberg ungefähr 450,000 Einw. zählt, sind die übrigen Städte klein. Die Bevölkerung besteht fast ausschließlich aus Dänen. Von den Bewohnern des eigentlichen D. waren 1890: 0,96 Proz. in Schleswig, 0,47 Proz. im übrigen Deutschland, 1,56 Proz. in Schweden und 0,28 Proz. im übrigen Ausland geboren. Die Gesamtzahl der Ausländer war ca. 71,000. Endlich wohnen noch in den Heiden einige hundert der sogen. Kjeltringer (Tatere, Tataren), wahrscheinlich Nachkommen inländischer Vagabunden, mit Zigeunern gemischt. Dem Religionsbekenntnis nach war die überwiegende Mehrzahl der euangelisch-lutherischen Kirche zugetan, nämlich (t 660) 2,149,153; daneben gab es 1252 Reformierte, 2438 Methodisten und Anglikaner (meisteus in den Städten), 4556 Baptisten (meistens auf dem Lande), 2609 Irummaner, 3647 routische Katholiken, 1144 zu andern christlichen Selten gehörende, 4080 Israeliten (davon 3264 in Kopenhagen), 941 Mormonen, 412 unbekannt und 2148 ohne politike Religion.

Die allgemeine Volksbildung in D. ist befriedigend, weil seit 1814 Schulzwang herrscht. Gymnasien bestehen in mehreren Städten, auch in Kopenhagen; hier aber benutzt die überwiegende Mehrzahl der Zöglinge die Privatanstalten. Zur Heranbildung der Volksschullehrer bestehen vortreffliche Seminare. D. hat eine einzige Universität, die zu Kopenhagen (1479 gegründet), mit fünf Fakultäten (theologischer, juristischer und staatswissenschaftlicher, medizinischer, philosophischer und mathematisch-naturwissenschaftlicher). In Verbinudung mit der Universität steht eine polytechnische Lehranstalt. Außerdem besttzen Sorö und Herlufsholm (s.d.) Akademien oder allgemeine gelehrte Schul- und Erziehungsanstalten. Ferner hat das Königreich eine Veterinär- und Landwirtschaftsschule, eine pharmazeutische Lehranstalt, eine Kunstakademie, verschiedene Schulen zur Ausbildung des Militärs etc. Die Fortbildungsschulen auf dem Lande (Hojskoler) sind von großer Bedeutung für den Bauernstand; in den Städten sind neuerdings viele technische und Handeldschulen errichtet worden. D. hat gelehrte Gesellschaften für dänische Literatur, für dänische Geschichte etc. sowie auch mehrere Bibliotheken, z. T. von außerordentlicher Bedeutung. Ferner finden sich verschiedene Gesellschaften zur Verbreitung von Bildung in den untern Volksschichten, sowie Volksbibliotheken. Die Gesellschaften haben namentlich ihren Sitz in Kopenhagen, wo auch die drei größten Bibliotheken des Landes sind (s. Kopenhagen). Von Bedeutung sind die naturwissenschaftlichen Sammlungen der Universität, das ethnographische Museum, das Museum für nordische Altertümer etc. Die Zahl der Zeitungen in D. war 1901: 234, die Zahl der Zeitschriften 524; von Büchern und kleinern Schriften wurden 4558 Bände gedruckt. Von Kunstsammlungen und besonders hervorzuheben: Thorwaldsens Museum, die Gemäldegalerie des Staates und die Nycarlsberg-Glyphtothek (moderne und ältere Skulpturen).

In betreff des Einkommens bestehen zwischen den einzelnen Klassen der Bevölkerung zwar erhebliche Unterschiede, doch nicht von derselben Schärfe wie in vielen andern Ländern. Das gesamte Nationalvermögen Dänemarks wurde für das Jahr 1900 zu ungefähr 7 Milliarden Kr. berechnet. Nach der Volkszählung 1890 lebten (Angehörige und Gesinde mitgerechnet):

Tabelle

[Landwirtschaft.] Fast bis zum Ende des 18. Jahrh. stand der Ackerbau in D. auf einer sehr niedrigen Stufe, woran außer den ungünstigen Konjunkturen (niedrige Getreidepreise etc.) besonders die Abhängigkeit der Bauern, die Steuerverhältnisse und die »Gemeinschaft des Bodens« die Schuld trugen. Im 18. Jahrh. wurde der »Stavnsbaand« eingeführt, wodurch die Bauern gezwungen wurden, bis ins höhere Mannesalter auf dem Gut ihres Herrn zu verbleiben. Früher hatte nur auf den Inseln eine Art Leibeigenschaft (Vornedskabet) bestanden, die kurz vor der Einführung des Stavnsbaand aufgehoben worden war. Erst 1781 wurde die »Gemeinschaft des Vodens« abgeschafft und 20. Jan. 1788 der »Stavnsbaand« aufgehoben. Später begannen die Arbeiten zur Herstellung einer neuen Matrikel (Flurbuch), die aber erst um die Mitte des 19. Jahrh. beendet wurden. Der Normalboden, d. h. der beste Boden des Landes, ist in dieser Matrikel mit der Zahl 24 bezeichnet, und durch sorgfältige Berechnung gelangte man zu der Bestimmung, daß 28,000 qm ( = 2,83 Hektar) Land zur Taxe 24 eine Tonne Hartkorn ausmachen sollten und für die Waldungen das Doppelte. Nur für Bornholm wurden 19,350 qm als Einheit angenommen, so daß also hier eine Tonne Hartkorn nur etwa zwei Drittel einer Tonne Hartkorn des übrigen Landes ist. Auf den Inseln enthält eine Tonne Hartkorn durchschnittlich 5,5 Hektar, in Jütland durchschnittlich 14,5 Hektar, im ganzen D. 9,6 Hektar. Das gesamte Areal der Äcker und Wiesen nebst der Hälfte des Hartkorns der Wälder, weil diese nach einer alten Matrikel veranschlagt sind, betrug 1. Jan. 1901: 376,376 Ton. Hartkorn, wozu man noch 8780 T. Bornholmer Hartkorn fügen muß. Die Landgüter (außer Bornholm) verteilten sich 1895 auf folgende Weise:

Tabelle

Die Güter mit über 12 T. Hartkorn sind die sogen. Haupthöfe; die größten Haupthöfe gehören größtenteils zu Grafschaften, Baronien und Stammhäusern, die jedoch seit 1849 nicht mehr errichtet werden dürfen. Die Güter mit 1 (oder 2) bis 12 T. Hartkorn sind Bauerngüter oder Höfe. Die Güter mit weniger als 1 T. Hartkorn (Katen) werden »Häuser« genannt. Die »Höfe« und Katen verteilen sich, nach der Art des Besitzes, auf folgende Weise: Während der dänische Bauer vor 100 Jahren beinahe nie in selbständigem Besitz des Hofes war, zählte man 1. Jan. 1895: 70,995 Höfe mit 308,203 T. Hartkorn in selbständigem Besitz und in Erbpacht mit Recht zum Verkauf und zur Verpfändung und 4325 Höfe mit 21,048 T. Hartkorn in Erbpacht und Pacht auf Lebenszeit, ferner 144,331 Katen mit 35,966 T. Hartkorn in selbständigem Besitz und in Erbpacht und 17,209 andre Katen mit 4982 T. Hartkorn, endlich 21,383 Katen ohne Land in selbständigem Besitz und in Erbpacht und 12,675 andre Katen ohne Land.

Die Zahl der Höfe »in selbständigem Besitz« hat sich seit der Mitte des 19. Jahrh. sehr vergrößert. Der frühere Unterschied zwischen dem »privilegierten« und dem »unprivilegierten« Hartkorn wurde hinsichtlich der Steuern durch das Gesetz vom 27. Juni 1850 aufgehoben. Die dadurch Betroffenen wurden vom Staat entschädigt. Es ist im allgemeinen verboten, ein Bauerngut einem »Haupthof« einzuverleiben. Bauernhöfe zu parzellieren, ist zwar gestattet, doch muß ein Areal von mindestens 2 T. Hartkorn als Rest verbleiben. Verschiedene Gesetzesbestimmungen haben den Gutsbesitzern, die den Pächtern die Höfe verkaufen, besondere Vorteile verliehen, während sie zugleich die Pachtbedingungen ungünstiger für die Gutsbesitzer gestaltet haben. Die Durchschnittsgröße der Höfe wird immer kleiner, und der kleine und mittlere Besitz spielt in der dänischen Landwirtschaft eine große Rolle. Auch die Zahl der Katen nimmt zu. Höfe etc., die nicht von den Besitzern selbst bebaut werden, sollen in Pacht für die Lebenszeit des Pächters und seiner Frau gegeben werden, insofern sie nicht 20 Jahre lang im selbständigen Besitz der Bauern gewesen sind. Auch für die Katen ist eine Reihe Bestimmungen getroffen, um die Rechte der Kätner zu schützen.

Der durchschnittliche Preis für 1 T. Hartkorn auf eignen Gütern war 1845–49 ca. 2200 Kronen, 1885 ca. 6600 Kr., 1899 ca. 5200 Kr. Das ganze Areal beträgt (1896) 3,845,350 Hektar. Davon waren besät mit:

Tabelle

Der durchschnittliche jährliche Wert (1899–1901) der Getreide- und Heuernte beträgt 325 Mill. Kronen. D. hat jetzt eine stetige Mehreinfuhr von Getreide und Viehfutter. Dagegen ist die Mehrausfuhr von tierischen Produkten, besonders Butter und Speck (namentlich nach England), sehr bedeutend (s. unten). Bei der Entwickelung der Landwirtschaft hat die genossenschaftliche Bewegung eine außerordentlich große Rolle gespielt, besonders die gemeinsamen Milchwirtschaften, durch die erreicht worden ist, daß auch die mittlern und kleinern Höfe seine exportfähige Butter liefern können. Ferner sind gemeinsame Schweineschlächtereien gebildet. Die Entwickelung der Zuckerfabrikation hat den Rübenbau stark vermehrt.

Was die Viehzucht anlangt, so bilden die dänischen Pferde (1898: 449,329 Stück) einen nicht unbedeutenden Ausfuhrartikel. Das dänische Pferd ist nicht groß, aber schön gebaut und kräftig. Größere Bedeutung hat indessen die Rindviehzucht (1898: 1,744,797 Stück), zunächst wegen der Milchwirtschaft, deren Bedeutung daraus hervorgeht, daß die Ausfuhr von dänischer Butter in den Jahren 1899 und 1900 ungefähr 60 Mill. kg jährlich betrug. Die Ausfuhr von lebendem Rindvieh hat abgenommen, doch werden jährlich ungefähr 40,000 Stück ausgeführt. Die Schafzucht ist von geringerer Bedeutung, und die Zahl der Schafe (1898. 1,074,413) ging in den letzten Jahrzehnten erheblich zurück. Schweine sind sehr zahlreich (1898: 1,168,493) und spielen eine große Rolle bei der Ausfuhr, doch nicht in lebendem Zustand, sondern als Speck, wovon die Ausfuhr 1899 und 1900 ca. 70 Mill. kg jährlich betrug. Ziegen gibt es nur wenige. Die Geflügelzucht ist im Fortschritt begriffen, und die Ausfuhr von Eiern hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Zahl der Bienenkörbe war 1898. 113,194.

Industrie, Handel und Verkehr

Die dänische Industrie entwickelt sich andauernd, spielt indessen noch keine große Rolle im Verhältnis zur Landwirtschaft. Bei der Berufszählung 1897 bestanden 77,250 industrielle und Handwerksbetriebe mit 176,588 Arbeitern. Die größern Fabriken werden gewöhnlich durch Aktiengesellschaften betrieben, und das in Industrieaktien angelegte Kapital beträgt ungefähr 120 Mill. Kronen. Eine sehr große Zahl von Arbeitern beschäftigt das Baugewerbe. Was die Metallindustrie betrifft, so besitzt D. mehrere große Eisengießereien und Maschinenfabriken. Hervorzuheben ist die Aktiengesellschaft Burmeister u. Wain in Kopenhagen, auf deren Werften auch eine rege Dampfschiffsbautätigkeit stattfindet; dasselbe ist auch der Fall bei den Schiffswerften zu Helsingör. Neuerdings sind mehrere Fabriken mit Elektrizitätsanlagen beschäftigt. Von Ziegeleien fand sich früher eine Menge kleinerer, die in Verbindung mit der Landwirtschaft betrieben wurden; die Entwickelung geht aber jetzt dahin, dieselben durch größere, rationell betriebene Fabriken zu ersetzen. Dasselbe ist bei den Kalkwerken der Fall. Die Porzellan- und Fayenceindustrie Kopenhagens (namentlich die königliche Porzellanfabrik, früher Staatseigentum, jetzt einer Privatgesellschaft gehörig) zeichnet sich durch ihre in künstlerischer Hinsicht hervorragenden Arbeiten aus. Die wichtigsten Papiermühlen sind 1889 in eine große Gesellschaft vereinigt worden. Eine größere Rolle spielen die Manufakturwarenfabriken. Wegen der Natur des Zollschutzes (Gewichtszoll) sind es besonders die schwerern und billigern Waren, die in D. fabriziert werden. Sehr große Bedeutung hat die Fabrikation von Nahrungsmitteln. Besonders hervorzuheben sind: die Rübenzuckerfabriken, die Brennereien und die Brauereien. Die einheimische Produktion von Rohzucker ist von Jahr zu Jahr gestiegen und beträgt jetzt mehr als 50 Mill. kg jährlich. Von Branntwein wurden 1897–1901 durchschnittlich 347,000 hl jährlich produziert. Die Zahl der Brennereien ist in diesen Jahren von 81 auf 45 herabgegangen. Von Brauereien existieren viele große bei Kopenhagen und im übrigen Lande. Die bekannteste ist Carlsberg bei Kopenhagen. Die Produktion von Bier betrug 1897–1901 durchschnittlich 2,415,500 hl jährlich.

Handel. Die Handelspolitik Dänemarks hat sich seit Ende des 18. Jahrh. in gemäßigt-liberalen Bahnen bewegt. Das Gesetz vom 4. Juli 1863, durch das unter anderm alle Ausfuhrzölle aufgehoben wurden, verfolgt gemäßigt-freihändlerische Tendenzen, indem es fast nirgends prohibitiv wirkt, aber vielen Produkten einen mäßigen Schutz gewährt. Die Landwirtschaft wird durch den Tarif nicht geschützt, indem die meisten ihrer Produkte zollfrei sind (eine Ausnahme bildet unter andern der Käse). Dagegen sind die meisten Industrieprodukte besteuert. Von den Rohstoffen und Hilfsmitteln der Industrie sind viele steuerfrei; Ausnahmen hiervon bilden besonders: Cisen, das nicht ganz unbearbeitet ist, gewisse Holzarten und Steinkohlen. Das Gesetz von 1863 in Verbindung mit dem sogen. Kriegssteuergesetz vom 5. Aug. 1864, das den Zoll von Kolonialwaren, Tabak und Getränken erhöhte, gilt noch jetzt, nur ist durch Gesetz vom 1. April 1891 der Zoll von Zucker und Petroleum herabgesetzt. Der Zwischen handel wird durch verschiedene Einrichtungen gefördert, die den Handeltreibenden erlauben, Waren auf Lager zu halten, von denen der Zoll erst entrichtet wird, wenn dieselben ins Inland verkauft werden (Kredit-Oplag). In Kopenhagen und Helsingör bestehen Freilager, und in Kopenhagen wurde 1894 ein Freihafen eröffnet. Der durch die gute geographische Lage Dänemarks begünstigte Handel beschäftigt sich natürlich zum größten Teil mit der Ausfuhr von einheimischen landwirtschaftlichen Produkten und der Einfuhr von Industriewaren und Getreide. Doch ist auch der Zwischenhandel, besonders die Ausfuhr von ausländischen Waren nach Schweden und Norwegen nicht unbedeutend. Der Wert der Ein- und Ausfuhr einiger der wichtigsten Warengruppen stellte sich im J. 1900 wie folgt:

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Der Gesamtwert der Einfuhr betrug 526,8 Mill. Kr. (davon zum Verbrauch 416,2 Mill. Kr.), der Ausfuhr 393,6 Mill. Kr. (davon inländischer Waren 281,9 Mill. Kr.). Die Einfuhr zum Verbrauch sank 1901 auf 396,9 Mill. und stieg 1902 auf 435,5 Mill. Kr.; die Ausfuhr inländischer Waren steigerte sich 1901 auf 292,1 Mill. und 1902 auf 320,3 Mill. Kr. Die Hauptverkehrsländer waren 1900.

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Die Handelsflotte des eigentlichen D. bestand Anfang 1901 aus 3017 Segelschiffen mit 146,900 Ton. und 483 Dampfschiffen mit 247,353 T. und 51,507 Pferdekräften, zusammen aus 3500 Schiffen mit 394,253 T. 1900 gestaltete sich der Schiffsverkehr Dänemarks wie folgt:

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Die wichtigsten Handelsstädte sind: Kopenhagen, Aarhus, Aalborg, Korsör, Helsingör, Frederikshavn, Esbjerg, Randers, Odense, Nakskov und Svendborg. Durch das Gesetz von 1857 wurden alle Gewerbe (mit wenigen Ausnahmen) frei. Dem Handel dienen mehrere Kanäle (s. oben) und zahlreiche Chausseen, darunter die Hauptwege 9–13 m breit; die Länge der Chausseen beträgt 6780 km oder 0,18 auf 1 qkm.

Die Eisenbahnen Dänemarks hatten 1900 eine Gesamtlänge von 2914 km, wovon 1783 km Staatsbahnen. Die seeländischen Hauptbahnen erstrecken sich von Kopenhagen gegen N. nach Helsingör, gegen W. nach Kallundborg und nach Korsör (Dampffähre über den Großen Belt nach Nyborg), gegen S. nach Masnedsund mit Fortsetzung nach Gjedser auf Falster, wo Schiffahrtsverbindung mit Warnemünde besteht. Eine Bahn verbindet Kopenhagen mit Frederikssund, eine Linie, Nästved-Slagelse, verbindet die Süd- und Westbahn u. a.; Laaland wird in seiner ganzen Länge von der Eisenbahnlinie Nykjöbing-Nakskov durchschnitten. Die jütische Halbinsel wird von der schleswigschen Grenze an von zwei Bahnen durchzogen, von denen die eine an der Ostküste bis Frederikshavn, die andre an der Westküste bis Thisted reicht. Drei das Land von O. nach W. durchschneidende Bahnen verbinden diese Linien miteinander, außerdem gibt es einige Zweigbahnen. Fredericia ist durch Dampffähre mit Strib auf Fünen verbunden, von wo die Bahn die Insel über Odense nach Nyborg durchzieht. Die Telegraphen hatten 1901 eine Länge von 3884 km und die Drähte eine solche von 13,841 km mit 491 Stationen (inkl. 315 Eisenbahntelegraphenstationen). 182 Telephon stationen stehen mit dem Telegraphennetz in direkter Verbindung. Die Zahl der vom Staatstelegraphen beförderten Depeschen war im Finanzjahr 1900/1901: 2,153,552. Die Post beförderte im Finanzjahr 1900/1901: 95,791,494 Briefe, 3,410,301 Pakete, 2,829,748 Postanweisungen (67,314,207 Kronen), 1,138,116 Postvorschüsse (13,354,985 Kr.), 87,321,089 Sendungen von Zeitungen und Zeitschriften. Über die in D. bestehenden Banken s. Banken, S. 349. Die Zahl der Sparkassen war 31. März 1900: 535, die Einlagen betrugen 662,064,334 Kr.

Maße, Gewichte und Münzen. Längeneinheit ist der Fod, = 31,38535 cm, eingeteilt in 12 Tommer zu 12 Linier; 1 Favn = 3 Alen zu 2 Fod, 1 Mil = 24,000 Fod. Als Feldmaß dient die rheinländische Tonne (Tönde) Land = 5516,225 qm; jedoch wird den Abgaben, Verkäufen etc. die Tonne Hartkorn von 8 Skjäpper Ertrag oder deren Wert zu Grunde gelegt (vgl. oben, S. 479). Die Läst Getreide enthält 22 Tönder zu 41/2 Kubikfuß, die Korntonne gestrichen = 139,121 Lit., die Salt- oder Kultönde 51/2, die Öltönde 41/4 Kubikfuß. Flüssigkeiten mißt man mit dem Pot von 54 Kubikzoll = 0,96612 L.; das Fad Wein hat 4 Oxehoved zu 6 Ankere, die Pibe 3 Ahme zu 80 Kande von 2 Potter, das Anker gewöhnlich 39 Potter. Als Gewicht enthält die Last 40 Zentner zu 100 Pund von 500 g, ein Skippund hat 20 Lispund zu 16 Pund, eine Vog 3 Bismerpund zu 12 Pund. Als Grundlage des Münzwesens dient seit 1875 die Krone von 100 Ore, 2480 aus dem Kilogramm sein Gold, = 1,125 Mk.; Stücke zu 20 und 10 Kronen werden 9/10 fein geprägt. In den Silbermünzen zu 2 und 1 Krone von 8/10 sein, die als Scheidemünze gelten, kommen auf die Krone 6 g sein; geringer sind 25- und 10-Örestücke. Aus Bronze werden 5-, 2- und 1-Örestücke geprägt.

Staatsverfassung und Verwaltung

D. ist seit 5. Juni 1849 eine erbliche konstitutionelle Monarchie. Der König ist unverantwortlich, seine Person heilig und unantastbar. Er erklärt Krieg, schließt Frieden, Bündnisse und Handelsverträge und hebt sie auf; doch kann er dabei nicht ohne Einwilligung des Reichstags irgend einen Teil des Landes abtreten oder die staatsrechtlichen Verhältnisse verändern; er kann begnadigen und Amnestie erteilen. Die Erbfolge des Königreichs D. ist durch das von Friedrich III. 1665 gegebene sogen. Königsgesetz bestimmt, aber 1853 zugunsten des Prinzen Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg abgeändert worden (s. unten, S. 486). Der Staatsrat besteht aus neun Ministern: der auswärtigen Angelegenheiten, des Krieges, der Marine, der Finanzen, der Justiz, der Kirche und Schule, des Innern, der Landwirtschaft und der öffentlichen Arbeiten. Nach der jetzt geltenden Verfassung, dem am 28. Juli 1866 revidierten Grundgesetz von 1849, geschieht die Volksvertretung durch den Reichstag, bestehend aus Folkething und Landsthing. Die Zahl der Mitglieder des letztern ist auf 66 bestimmt; davon ernennt der König 12 auf Lebenszeit, die übrigen werden größtenteils durch indirekte Wahlen mit Zensus für das Wahlrecht und Quotientwahlen, wonach auch die Minoritäten der Wahlmänner repräsentiert werden, gewählt; in Kopenhagen werden 7, in den größern Wahlkreisen, umfassend Städte und ländliche Distrikte, 45, auf Bornholm und auf den Färöern je einer auf acht Jahre gewählt, so daß nach vier Jahren immer die Hälfte ausscheidet. Die Anzahl der Mitglieder des Folkethings soll ungefähr in dem Verhältnis von 1 zu 16,000 Einw. stehen und beträgt jetzt 114. Zu der Wahl derselben, jedesmal auf drei Jahre, sind die Ämter nach ihrer Bewohnerzahl in Wahlkreise geteilt. Die Mitglieder des Folkethings gehen aus direkten allgemeinen Wahlen aller 301ährigen selbständigen, unbescholtenen Männer hervor. Das jährliche Budget soll erst dem Folkething vorgelegt werden. Sämtliche Mitglieder des Folkethings und des Landsthings erhalten Diäten. Jedes Thing ist berechtigt, Gesetze vorzuschlagen und für seinen Teil anzunehmen. Das Folkething kann die Minister vor dem Reichsgericht anklagen. Sämtliche Mitglieder des Höjeste Ret (obersten Gerichtshofs) und eine entsprechende Zahl der Mitglieder des Landsthings, von diesem Thing auf vier Jahre gewählt, bilden zusammen das Reichsgericht. Kein Reichstagsabgeordneter kann während der Versammlung des Reichstags ohne Zustimmung des Things, wozu er gehört, Schulden halber seiner Freiheit beraubt oder gefänglich eingezogen oder zur gerichtlichen Verantwortung gezogen werden, außer bei Ergreifung auf frischer Tat; für seine Äußerungen auf dem Reichstag kann keins der Mitglieder ohne Einwilligung des Things zur Verantwortung außerhalb desselben gezogen werden. Die Versammlungen der Thinge sind in der Regel öffentlich. Den Staatsbürgern ist die freie Religionsübung gewährleistet; es besteht völlige Freiheit der Presse und des Vereinswesens, doch können öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel verboten werden, wenn man von ihnen Gefahr für die öffentliche Ruhe befürchten darf. Jeder waffenfähige Mann ist verpflichtet, mit seiner Person zur Verteidigung des Vaterlandes beizutragen. Jedes in der Gesetzgebung an Adel, Titel und Rang geknüpfte Vorrecht ist abgeschafft. Vgl. Groos u. Hansen, Das Staatsrecht des Königreichs D. (Freib. i. Br. 1889). – Island hat 5. Jan. 1874 eine eigne Verfassung erhalten. D. wird in administrativer Hinsicht außer der Hauptstadt und den Färöern in die oben angegebenen 18 Ämter eingeteilt, anderen Spitze Amtmänner stehen, die jedoch in den sieben Stiftsstädten oder den Wohnsitzen der Bischöfe den Titel »Stiftsamtmann« führen; die Ämter sind wieder in Herreder oder Birke und in Kirchspiele oder Sogn geteilt, von denen jedes eine eigne Gemeinde bildet; außerdem aber bildet jede Stadt eine Gemeinde mit eigner Jurisdiktion. In kirchlicher Hinsicht bestehen sieben Stifter (ausgenommen Island, das seinen eignen Bischof hat), anderen Spitze ein Bischof steht, und die in 72 Propsteien zerfallen, die wieder in Pastorate und Sogn geteilt sind. Der Bischof von Seeland, der in Kopenhagen wohnt, ist der Primas; die übrigen Stifter sind: Fünen, Laaland-Falster, Aalborg, Viborg, Aarhus und Ribe. Der Bischof und der Stiftsamtmann bilden die Stiftsobrigkeit; diese und die Pröpste bilden das »Landemodet«, ein geistliches Gericht für geistliche Amtsvergehen. Öffentlichkeit und Mündlichkeit sollen für die ganze Rechtspflege durchgeführt werden; in Kriminalsachen und in Sachen, die aus politischen Gesetzesübertretungen entstehen, sollen Geschworne entscheiden. Eine diesbezügliche Gesetzesvorlage ist dem Reichstag vorgelegt worden, aber noch nicht erledigt. Die niedrigsten Gerichte sind in D. die königlichen Thinggerichte in jedem Herred und die Stadtgerichte. Hierauf folgen als zweite Instanz die königlichen Landesobergerichte zu Kopenhagen und Viborg. Die letzte Instanz hat das Oberappellationsgericht (Höjeste Ret) zu Kopenhagen. Daselbst bestehen auch ein Kriminalgericht und ein Hof- und Stadtgericht, die direkt dem Höjeste Ret unterstellt sind. Die Mitglieder des Hof- und Stadtgerichts gehören zugleich dem Landesobergericht zu Kopenhagen an. Das Zuchthaus auf Christianshavn (Kopenhagen) ist für weibliche Verbrecher, das Zuchthaus in Horsens für ältere männliche und für rückfällige Verbrecher bestimmt, das Korrektionshaus Vridslöselille (auf Seeland) für jüngere männliche Verbrecher. Die Polizeiverwaltung ist außerordentlich ausgedehnt. An der Spitze derselben stehen die Amtmänner, in den größern Städten Polizeidirektoren.

Finanzen

Das Steuersystem des Königreichs ist im 19. Jahrh. im höchsten Grad vereinfacht worden. Direkte Abgaben waren bis jetzt: die alte Steuer (Gammelskat) und die Grundsteuer (Land-og Ligningskat, auf dem Hartkorn), die Gebäudesteuer (nach dem Etagenareal) und die Rangsteuer. Die indirekten Steuern setzen sich zusammen aus Zöllen, Branntwein-, Rübenzucker-, Biersteuer, Stempelabgaben, Erbschaftssteuer und verschiedenen Gebühren. Über die Zölle s. oben, S. 480. Die Rübenzucker-, Branntwein- und Biersteuer werden von dem fertigen Produkt entrichtet, die Biersteuer nur von Bier mit mehr als 21/4 Proz. Alkohol. Die Erbschaftssteuer wird mit 1 Proz. in Aszendenz und Deszendenz und von der hinterlassenen Ehehälfte, 4 Proz. in der ersten Seitenlinie und 7 Proz. in fernern Linien erhoben. Durch die Gesetze vom 15. Mai 1903 sind die alte Steuer, die Grundsteuer und die Gebäudesteuer aufgehoben worden, und anderen Stelle wurden eingeführt: eine Einkommensteuer mit steigender Skala, eine Vermögenssteuer und eine Steuer auf Liegenschaften und Gebäude, nach dem Werte derselben berechnet (Eiendomsskyld). Die Gemeindeabgaben sind: Haussteuer nach Etagenareal etc. (in den Städten), Eiendomsskyld (auf dem Land) und eine Art Einkommen- oder Haushaltungssteuer (in Kopenhagen reine Einkommensteuer). Zum Amtsrepartitionsfonds wird von jeder Gemeinde eine Abgabe erlegt, um solche Ausgaben zu bestreiten, die das Amt als solches angehen. Zur teilweisen Bestreitung kirchlicher Ausgaben ruhen auf dem Hartkorn die Zehnten, die teils an die Kirchenpatrone, teils an die Geistlichen und an den Staat bezahlt werden. Ein Gesetz vom 15. Mai 1903 ordnet die Ablösung der Zehnten mittels eines Zuschusses seitens des Staates an. Die Staatsrechnungsablage ergibt für das Finanzjahr 1900/1901 an Einnahmen 78,959,357 (davon Anleihe: 11,378,308), an Ausgaben 78,883,529 Kr.

Tabelle

Die innere Staatsschuld betrug 1901: 68,754,034, die äußere 149,012,250, zusammen 217,766,284 Kr. (Aktiva 81,842,215, wirkliche Schuld 135,924,069, Baukosten der Staatsbahnen 239,996,650 Kr.).

[Heer und Flotte.] Die Organisation des Heerwesens beruht auf den Gesetzen vom 6. Juli 1867, vom 25. Juli 1880 und vom 13. April 1894. Durch letzteres wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Das Land ist in zwei Generalkommandos geteilt: Kopenhagen für Seeland, Lolland und Falster, Aarhus für Jütland und Fünen. Der Heereshaushalt für 1900/1901 betrug 10,5 Mill. Kr. Über die Gliederung auf Kriegsfuß in höhere Kommandos ist nichts bekannt. Die Friedensstärke ist nach der Jahreszeit sehr verschieden. Infanterie: von den 31 Bataillonen zählt jedes im Kriege 21 Offiziere, 1050 Mann. Es bestehen an Cadres (Stämmen) im Frieden 11 Bataillone, und zwar für jedes Infanterieregiment und das Leibbataillon je 1, dazu kommen 2 Kopenhagener Verstärkungsbataillone. Kavallerie: Jede der 16 Eskadrons (einschließlich 1 Schuleskadron) ist im Kriege 6 Offiziere, 150 Mann, 190 Pferde stark. 5 Schuleskadrons als Verstärkungstruppe. Artillerie: 12 Feldbatterien, im Kriege 5 Offiziere, 200 Mann, 200 Pferde und 8 Geschütze. Dazu treten 4 Verstärkungsbatterien; ferner 3 Festungsartilleriebataillone, 8 Verstärkungskompagnien und die Bornholmer Verstärkungstruppen. Ingenieurtruppe: 1 Regiment von 6 Kompagnien, 3 Reservekompagnien; im Kriege zusammen 11 Kompagnien, 1 Depotkompagnie und 1 Signalabteilung. Friedensstärke gegen 13,000 Mann. Kriegsstärke 67,000 Mann und 128 Geschütze, einschließlich Verstärkungstruppen. – Bei der Infanterie dienen 480 Rekruten 6 Monate, 100 derselben und Unteroffiziereleven noch 8 Monate, die Festungsartillerie hat die längste Dienstzeit. Nach der Dienstzeit 1. Aufgebots folgen Einberufungen von 25 Tagen zu den Manövern. Die Bewaffnung besteht in dem 8 mm-Gewehr Krag-Jörgensen, die Feldartillerie führt 8,7 em-Hinterlader, doch sind jetzt 5,5 Mill. Kr. für Schnellfeuergeschütze bewilligt. Die Seebefestigung Kopenhagens wurde 1893 durch eine Landbefestigung ergänzt, um hier einen Mittelpunkt der ganzen Landesverteidigung zu schaffen; außerdem sind Befestigungen bei Helsingör (Kronborg), Fredericia, Korsör, Frederikshavn und Hals angelegt. Eine Pulverfabrik ist in Frederiksvaerk. Es besteht für alle Offiziere und den Generalstab die Offizierschule zu Kopenhagen, ferner Schießschule, Gymnastikschule, Kursus für Radfahrer und eine Schuleskadron.

Die erste dänische Kriegsflotte wurde Mitte des 16. Jahrh. gebaut. 100 Jahre später schlug sie mit 39 Schiffen die 46 Schiffe starke schwedische Flotte. In ihrer höchsten Blüte zu Anfang des 18. Jahrh. zählte sie 177 Schiffe mit 4783 Kanonen und besaß Anfang des 19. Jahrh. 16 Linienschiffe, 10 Fregatten, 5 Korvetten und 39 kleinere Schiffe, die England gewaltsam im Frieden wegnahm. Noch 1848–49 und 1864 war sie der deutschen und preußischen Flotte weit überlegen. 1902 zählte sie 5 Küstenpanzerschiffe von 2530–3470 Ton., 3 Panzerbatterien (von 2100–2300 T.), 5 geschützte kleine Kreuzer (von 1280–3020 T. und meist 17 Seem. Geschwindigkeit), 8 Kanonenboote, 13 Torpedoboote erster, 11 zweiter Klasse, 8 Wachtboote, 2 Minendampfer (davon 1 für Streuminen), 7 Minenboote, 1 Torpedotransportschiff, 6 Schulschiffe, 4 Segelschulschiffe, 4 Vermeßschiffe, 16 Truppenfährboote, 3 Kasernenschiffe, 1 königliche Jacht und etwa 10 Werftfahrzeuge. Im Bau befindet sich ein Küstenpanzerschiff von 3500 T. und 16 Seemeilen Geschwindigkeit. Die Marineausgaben betrugen 1901: 7 Mill. Kr. Die Flotte zählt 279 Seeoffiziere und etwa 4000 Mann. Kriegshafen und Marinewerft ist Kopenhagen. Vgl. auch Karte der »Seestreitkräfte etc.« beim Artikel »Marine«.

Die Flagge (Danebrog, s. Tafel »Flaggen I«) ist hochrot mit weißem, sie rechtwinkelig durchschneidendem Kreuz und dem Namenszug des Königs in der Mitte; bei Kriegsschiffen ohne letztern, vorn mit zwei Spitzen. Die Nationalfarbe ist Rot und Weiß. Das Wappen (s. Tafel »Wappen II«, Fig. 10) besteht aus einem Schild, geviertet durch das silberne, rot gefaßte Danebrogskreuz mit einem Herz- und Mittelschild. Herzschild: gespalten; vorn in Gold zwei rote Querbalken (Oldenburg); hinten in Blau ein schwebendes goldenes Steckkreuz (Delmenhorst). Mittelschild: geviertet; 1) in Rot ein silbernes Nesselblatt (eigentlich Schildbeschlag) mit einem von Silber über Rot geteilten Herzschildchen (Holstein); 2) in Rot ein silberner Schwan mit goldener Krone um den Hals (Stormarn); 3) in Rot auf silbernem, blau gedecktem Roß ein golden geharnischter, schwertschwingender Reiter (Dithmarschen); 4) in Rot ein goldener Pferdekopf (Lauenburg). Rückenschild (s. Tafel): geviertet; 1) im goldenen, mit roten Herzen bestreuten Felde drei gekrönte blaue Löwen (Dänemark); 2) in Gold zwei gekrönte blaue Löwen (Schleswig); 3) geteilt und unten gespalten, oben in Blau drei goldene Kronen (Schweden); unten vorn in Rot ein gespaltener silberner Fisch (Stockfisch) mit Krone (Island); hinten das blaue Feld geteilt, oben ein silberner, braun gefleckter Bock (Färöer), unten ein aufrecht sitzender silberner Bär (Grönland); 4) geteilt; oben in Gold ein blauer Löwe, unter ihm neun rote Herzen (Jütland); unten in Rot ein goldener gekrönter Drache (Wenden). Als Schildhalter dienen zwei wilde Männer mit Keulen in den Händen. D. hat zwei Orden: den Danebrogsorden (s.d.) und den Elefantenorden (s.d.). Ein dritter, del'Union parfaite, wurde zum Andenken der Vermählung Christians VI. von dessen Gemahlin Sophie Magdalene 1732 gestiftet. Außerdem bestehen eine 1815 gestiftete Verdienstmedaille (in Gold und Silber), eine Belohnungsmedaille (seit 1866) und eine Rettungsmedaille (seit 1798).

Tabelle

Mit König Harald Hildetand (s.d.) schließt Dänemarks Sagenalter. Erst zur Zeit Karls d. Gr. beginnt die beglaubigte Geschichte. Unter König Gottfried (Götrik), der zum Schutze gegen die Sachsen das Danewerk (s.d.) errichtete, umfaßte D. die dänischen Inseln, Jütland bis zur Eider und Südschweden. Nach seiner Ermordung (810) brachen heftige Thronstreitigkeiten aus. König Harald Klak (s.d.), einer der Kronprätendenten, ließ durch den heil. Ansgar (s.d.) in D. das Christentum verkünden, das aber infolge der dänischen Wikingerfahrten (s. Normannen) und wegen der im 9. Jahrh. fortdauernden innern Wirren nur langsam Fuß faßte. Gorm der Alte (s.d.), der die dänische Staatseinheit wiederherstellte, ward 934 vom deutschen König Heinrich I. zur Abtretung der Mark Schleswig genötigt. Auch sein Sohn Harald Blauzahn (s.d.) vermochte der Übermacht Deutschlands nicht zu widerstehen, sondern mußte sein Reich von Kaiser Otto II., der 975 bis zum Limfjord vordrang, zu Lehen nehmen. Unter seinem Sohn Sven Gabelbart (ca. 985–1014) und dessen Söhnen Harald (s.d.) und Knut dem Großen (s.d.) nahm D. einen mächtigen Aufschwung. Die Eroberung Englands und Norwegens ward vollendet, Schleswig zurückgewonnen und das Heidentum in D. völlig überwunden. Knuts Sohn Harthaknut (1035 bis 1042) starb jedoch kinderlos, worauf die drei Reiche wieder auseinanderfielen. Auf Magnus den Guten von Norwegen (1042–47) folgte in D. Knuts Neffe Svend Estridsen (1047–76), der Begründer der Dynastie der Ulfinger. Unter ihm und seinen fünf Söhnen Harald Hein (s.d.), Knut dem Heiligen (s.d.), Olaf Hunger (1086–95), Erich I. (s.d.) und Niels (1104–34) wurden die kirchlichen Verhältnisse des Reiches endgültig geregelt (s. Lund). Die Abhängigkeit von Deutschland blieb jedoch bestehen, und nach der Ermordung von Erichs I. Sohn Knut Lavard, der seit 1115 Herzog von Schleswig war, durch Niels' Sohn Magnus (1131) folgte (s. Erich II. und Erich III.) eine Zeit innerer Zerrüttung und äußerer Schwäche, wo D. fast zu einem deutschen Vasallenstaat herabsank. Erst Knut Lavards Sohn Waldemar I. (s.d.) vermochte den Frieden und die Staatseinheit wiederherzustellen. Dem Kaiser mußte zwar auch er noch huldigen (1162), aber schon sein Sohn Knut VI. (s.d.) konnte ungestraft die Lehnspflicht verweigern. Mit Hilfe des mächtigen Kirchenfürsten, Staatsmannes und Feldherrn Absalon (s.d.) wurden in der zweiten Hälfte des 12. Jahrh. Rügen, Holstein sowie Teile von Pommern und Mecklenburg der dänischen Oberhoheit unterworfen. Knut nannte sich König der Dänen und Slawen. Sein Bruder und Nachfolger Waldemar II. (s.d.) trug sich mit dem Plan eines gewaltigen dänischen Ostseereiches. In der Tat zwang er Kaiser Friedrich II. (1214) zur Abtretung der deutschen Reichslande südlich der Eider und brachte durch einen Kreuzzug 1219 Esthland unter seine Botmäßigkeit. Aber infolge seiner Gefangennahme durch einen kühnen Handstreich Graf Heinrichs von Schwerin (1223) sah er sich schon 1225 zum Verzicht auf seine Besitzungen in Deutschland genötigt, und ein erneuter Versuch zur Wiedergewinnung Holsteins führte zu der entscheidenden Niederlage bei Bornhövede (1227). Seine innere Regierung war mit einer wesentlichen Stärkung des Königtums und mit wichtigen Reformen im Rechts- und Steuerwesen verbunden.

Waldemars Tod (1241) gab das Zeichen zu einem l00jährigen Bürgerkriege. Seine drei Söhne Erich IV. (s.d.), Abel (1250–52) und Christoph I. (s.d.) endeten durch Meuchelmord, ebenso sein Enkel Erich V. (s.d.), dessen Regierung, wie die seines Sohnes Erich VI. (s.d.), mit kirchlichen Streitigkeiten sowie mit unglücklichen Kämpfen gegen Schweden, Norwegen und die Hansa erfüllt war. Noch trostloser gestaltete sich die Lage des Reiches unter Christoph II. (s.d.). Dem königlichen Einfluß wurden enge Schranken gezogen, in Schleswig (s.d.) begründete das Haus Schauenburg eine fast unabhängige Macht, und mehrere Landesteile mußten an Schweden abgetreten werden. Nach seinem Tode herrschte ein mehrjähriges Interregnum, so daß D. der Auflösung nahe war, als sein Sohn Waldemar IV. Atterdag (s.d.) 1340 den Thron bestieg. Unter ihm ward es in D. »wieder Tag«. Nachdem er mit Hilfe deutscher Söldner das königliche Ansehen wiederhergestellt und durch die Kallundborger Handfeste (1360) den Adel für sich gewonnen hatte, nahm er den Schweden Schonen, Blekinge und Halland wieder ab und brandschatzte 1361 die reiche Hansestadt Wisby (s.d.), wodurch er sich freilich zwei gefahrvolle Kriege zuzog. Das ferne Esthland verkaufte er 1346 an den Deutschen Orden.

Nach seinem Tode (1375) übernahm seine einzige Tochter, Margarete (s.d.), die Gemahlin des norwegischen Königs Hakon VI. (s.d.), in D. die Vormundschaft für ihren Sohn Olaf V. (s.d.). Nach dessen Tod 1387 in D. und Norwegen, 1388 auch in Schweden als Herrscherin anerkannt, erwirkte sie die Wahl ihres Großneffen Erich von Pommern zum Thronfolger und gründete 1397 in Kalmar (s.d.) die unter dem Namen Kalmarische Union bekannte Vereinigung der drei skandinavischen Reiche. Der von Erich VII. (s.d.) schon zu ihren Lebzeiten (1410) begonnene Versuch, Schleswig den holsteinischen Grafen wieder zu entreißen, mißlang nach einem 25jährigen erbitterten Krieg und führte überdies zu einem heftigen Zusammenstoß mit den Hansestädten. Auch in seinen eignen Landen hatte der neue Unionskönig mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. In Schweden, wo mehrmals Aufstände ausbrachen, ward 1435 Engelbrekt Engelbrektsson (s.d.) zum Reichsverweser gewählt und schließlich erhob sich auch der dänische Adel, so daß Erich 1439 nach Pommern flüchten mußte. Der von den Ständen der drei Reiche nunmehr zum König gewählte bayrische Prinz Christoph III. (s.d.), Erichs Neffe, starb 1448 kinderlos, worauf in D. der Oldenburger Graf Christian I. (s.d.), nachdem er in einer Wahlkapitulation dem Adel bedeutende Zugeständnisse gemacht hatte, den Thron bestieg. 1450 in Norwegen, 1457 auch in Schweden zum Könige gewählt, stellte er für kurze Zeit die skandinavische Union von neuem her. 1460 wählten ihn die schleswig-holsteinischen Stände zum Herzog, nachdem er deren Wahlrecht anerkannt und die ewige Ungeteiltheit beider Länder bestätigt hatte. Dagegen verlor er Schweden 1471 an die Sture (s.d.). Ihm folgte 1481 in D. und Norwegen sein ältester Sohn, Johann, der 1490 Schleswig-Holstein mit seinem jüngern Bruder teilte und 1497 nach hartem Kampfe mit den Sture die schwedische Krone wiedergewann, aber wegen wiederholter Aufstände daselbst keine tatsächliche Herrschaft auszuüben vermochte.

Unter Johanns Sohn Christian II. (s.d.), der, zunächst in D. und Norwegen anerkannt, 1520 auch Schweden sich unterwarf, brach die skandinavische Union vollständig zusammen. 1523 riß sich Schweden unter Gustav I. Wasa (s.d.) für immer los, und gleichzeitig brach auch in D. ein Aufstand gegen den König aus, der durch sein Bestreben, Bürger- und Bauernstand zu heben und den einheimischen Handel auf Kosten der hanseatischen Privilegien zu fördern, sich die Gunst des Adels und der Geistlichkeit verscherzt hatte. Beide Stände beriefen seinen Oheim Friedrich I. (s.d.) auf den Thron, nachdem er ihnen wichtige Vorrechte eingeräumt hatte. Unter ihm fand in D. die lutherische Reformation Eingang und Duldung. Nach seinem Tode (1533) führke der Versuch Lübecks und seiner Verbündeten, Christian II. wieder auf den dänischen Thron zu bringen und D. von neuem hanseatischen Einflüssen dienstbar zu machen, zu der sogen. Grafenfehde (s.d.), die 1536 damit endete, daß Herzog Christian von Schleswig-Holstein, Friedrichs ältester Sohn, als Christian III. (s.d.) König von D. (und Norwegen) ward. Die Durchführung der Reformation auf dem Kopenhagener Reichstag von 1536, seine wichtigste Regierungshandlung, stärkte die Machtstellung des Adels, der einen Teil des säkularisierten Kirchenguts erhielt, und dadurch mittelbar auch die des Reichsrats, der sich aus den höchsten Beamten und andern vom König zu wählenden Edelleuten zusammensetzte. Die aus Vertretern aller Stände bestehenden Reichstage traten dagegen fortan nur selten zusammen.

Die zunehmende Schwäche des Königtums blieb nicht ohne Rückwirkung auf die äußere Machtstellung Dänemarks. Christians Sohn Friedrich II. (s.d.) brachte zwar (1559) die Dithmarschen (s.d.) unter dänische Botmäßigkeit, sah sich aber in den blutigen und erfolglosen Nordischen siebenjährigen Krieg (s.d.) mit Schweden verwickelt (1563–70). Sein Sohn Christian IV. (s.d.) suchte vergebens durch einen neuen Krieg (1611–13) sowie (1625–1629) durch seine Beteiligung am Dreißigjährigen Kriege (s.d.) dem Emporkommen Schwedens Einhalt zu gebieten. Infolge seiner zweideutigen und feindseligen Haltung gegen das nordische Nachbarreich 1643 von diesem angegriffen, mußte er im Frieden von Brömsebro (1645) die norwegischen Provinzen Jemtland und Herjedalen nebst den Inseln Gotland und Osel abtreten sowie die Befreiung vom Sundzoll zugestehen. Noch unglücklicher im Kriege gegen Schweden war Christians Sohn Friedrich III. (s.d.), der in den Friedensschlüssen von Roeskilde (1658) und Kopenhagen (1660) die dänischen Besitzungen jenseit des Sundes (Schonen, Halland und Blekinge sowie die norwegische Provinz Bohus) abtreten und auf die Lehnshoheit über Holstein-Gottorp verzichten mußte.

Durch alle diese auswärtigen Mißerfolge ward das Ansehen der Adelsherrschaft in D. allmählich erschüttert und bei der Geistlichkeit wie beim Bürgerstand eine Reaktion zugunsten eines starken Königtums hervorgerufen, die auf dem Kopenhagener Reichstag von 1660 zur Umwandlung Dänemarks aus einer Wahl-in eine absolute Erbmonarchie führte. Die von Griffenfeld (s.d.) entworfene neue Verfassung, das sogen. Königsgesetz, vom 14. Nov. 1665, bestimmte, daß der König lutherischer Konfession sein müsse, das Reich nicht teilen und das Königsgesetz nicht verletzen dürfe, im übrigen aber nur Gott für seine Handlungen Rechenschaft schuldig sei. Ferner ward der Reichsrat abgeschafft und die weibliche Linie neben der männlichen für erbfolgeberechtigt erklärt. Ihren Abschluß fand die ganze Bewegung durch die Neuschaffung eines Hof- und Beamtenadels (1671). Friedrichs Sohn Christian V. (s.d.) und sein Enkel Friedrich IV. (s.d.) benutzten die Stärkung der Königsgewalt zur Anbahnung, bez. Durchführung segensreicher Reformen im Rechts-, Finanz-, Unterrichts- und Verwaltungswesen, während die Erwerbung von St.-Jean (1684) und Ste. – Croix (1733) in Westindien, wo D. schon seit 1671 die Insel St. Thomas besaß, zur Förderung von Handel und Industrie beitrug. Durch die unter ihren Regierungen mit wechselndem Erfolg geführten drei Kriege gegen Schweden (1675–79,1700,1709–20) gewann D., außer dem Sundzoll und 600,000 Tlr., nur den Gottorpschen Anteil von Schleswig, dessen Besitz überdies, als Peter III. (s.d.) den russischen Thron bestieg, zu längern Verwickelungen Anlaß gab und 1773 die Abtretung der von Friedrich III. erworbenen Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst an die Gottorpsche Linie erforderlich machte.

Unter Friedrichs Sohn Christian VI. (s.d.) und seinem Enkel Friedrich V. (s.d.), denen Schulin und J. H. Bernstorff (s.d.) als leitende Staatsmänner zur Seite standen, machten der Ausbau der Gesetzgebung, die Hebung des Unterrichtswesens und die Förderung der Handelsbeziehungen weitere Fortschritte, während gleichzeitig eine streng neutrale Politik D. im Zeitalter Friedrichs d. Gr. einen ununterbrochenen Frieden sicherte. Der seit der Reformation, besonders aber seit Mitte des 17. Jahrh. stets wachsende deutsche Einfluß im dänischen Hof-, Geistes- und Staatsleben erreichte unter dem im Sinne der Aufklärung regierenden deutschen Arzt Struensee (s.d.), dem Günstling des schwachsinnigen Königs Christian VII. (s.d.), den Höhepunkt. Die Folge hiervon war eine Reaktion des orthodox-nationalen Dänentums, die 1772 zum Sturz Struensees und zur Beseitigung der von ihm eingesetzten deutschen Beamten, bez. dervon ihm angebahnten Reformen führte. Der neue nationaldänische Minister Guldberg (s.d.) ward jedoch schon 1784, als Kronprinz Friedrich die Regentschaft für seinen regierungsunfähigen Vater übernahm, durch A. P. Bernstorff (s.d.) ersetzt, dessen innere Reformtätigkeit (Aufhebung der Leibeigenschaft 1788) und auswärtige Friedenspolitik (abgesehen von dem kurzen Kriege mit Schweden 1788–1789) einen glänzenden Aufschwung des Reiches und dessen Handels ermöglichten.

Dieser Aufschwung währte jedoch nur bis zum Tode A. P. Bernstorffs (1797). Als D. Ende 1800 der von Rußland zum Schutze gegen britische Übergriffe gestifteten bewaffneten Neutralität beitrat, erklärten die Engländer plötzlich den Krieg und bombardierten 2. April 1801 Kopenhagen, worauf D., von Rußland im Stiche gelassen, einen für seinen Handel sehr unvorteilhaften Frieden schließen mußte, und als der Regent, der 1805 beim Ausbruch des dritten Koalitionskrieges gegen Frankreich neutral geblieben war, 1807 die von England geforderte Allianz, bez. freiwillige Auslieferung der dänischen Flotte ablehnte, wurde diese nach einem neuen Bombardement der dänischen Hauptstadt (2.–5. Sept.) weggenommen. Hierdurch zum engen Anschluß an Napoleon I. und dessen Kontinentalsystem getrieben, begann Friedrich, der 1808 als Friedrich VI. (s.d.) seinem Vater folgte, einen hartnäckigen, aber wenig glücklichen Krieg mit England, bez. Schweden, der im Kieler Frieden (14./15. Jan. 1814) D. zur Abtretung Helgolands an England und Norwegens (ausgenommen Island, Grönland und die Färöer) an Schweden sowie zur Stellung eines Hilfskorps gegen Frankreich nötigte. Als Ersatz für Norwegen erhielt D. Schwedisch-Pommern, das es jedoch 1815 auf dem Wiener Kongreß an Preußen gegen Lauenburg und 1 Mill. Tlr. austauschte.

Der Verlust Norwegens, wodurch D. zu einer Macht dritten Ranges herabsank, und die durch die vorhergehenden Kriege hervorgerufene Finanz- und Handelskrisis wurden für die innere Entwickelung des Landes von hoher Bedeutung. Neben einer nationalen Reaktion gegen alles Ausländische, besonders gegen das Deutschtum, machte sich beim dänischen Volk seit den 20er Jahren eine starke liberale Strömung bemerkbar, die in innern Reformen das einzige Mittel zur Aus gleichung der Einbuße an äußerer Macht erblickte. Das Verlangen nach einer konstitutionellen Verfassung ward jedoch durch die Gesetze vom 28. Mai 1831 und vom 15. Mai 1834 nicht erfüllt, da die für die Inseln, Jütland und Schleswig-Holstein nebst Lauenburg neu eingeführten Provinzialstände lediglich zur Begutachtung der ihnen vorzulegenden Gesetzentwürfe, bez. zur Richtung von Anträgen und Beschwerden an den König ermächtigt wurden. Da auch Friedrichs Vetter und Nachfolger Christian VIII. (s.d.) in einem kurz nach seiner Thronbesteigung (3. Dez. 1839) erlassenen »offenen Brief« von einer Verfassung nichts sagte, sondern bloß Verwaltungsreformen zusicherte, nahm die liberale Agitation einen weitern Aufschwung und verschmolz sich schließlich in der Partei der Nationalliberalen oder »Eiderdänen« (s.d.) mit der nationalen, indem man, außer einer Konstitution, auch Schleswigs Einverleibung in D. forderte. Die Schleswig-Holsteiner hingegen begehrten zwar ebenfalls eine Erweiterung der ständischen Rechte, zugleich aber auch eine verfassungsmäßige Sicherung der vertragsmäßigen Zusammengehörigkeit der beiden Herzogtümer und rechneten überdies auf eine völlige Trennung von D., falls die dänische Herrscherfamilie im Mannesstamm ausstürbe. Zwischen diesen entgegengesetzten Bestrebungen, die sich immer heftiger bekämpften, standen das Königtum und das (z. T. aus schleswig-holsteinischen Edelleuten zusammengesetzte) höhere Beamtentum, die vor allem die Erhaltung des dänischen Gesamtstaates wünschten. Anstatt jedoch auf eine Ausgleichung der nationalen Gegensätze hinzuwirken, erließ Christian VIII. (8. Juli 1846) einen neuen »offenen Brief«, der die Festsetzung der weiblichen Erbfolge auch für die Herzogtümer in Aussicht nahm und seitens der erbberechtigten Agnaten, der schleswig-holsteinischen Stände sowie des Deutschen Bundes lebhafte Proteste hervorrief.

Sein liberal gesinnter Sohn Friedrich VII. (s.d.) versprach bereits 28. Jan. 1848, eine Woche nach seiner Thronbesteigung, die Einführung einer Verfassung, derzufolge für D. und für die Herzogtümer besondere Stände eingesetzt werden sollten, die dann gleichstarke Delegationen zur Beratung der gemeinsamen Angelegenheiten zu ernennen hätten. Eine solche Lösung befriedigte indessen weder die nationalen noch die liberalen Wünsche. Eine 11. März im Kopenhagener »Kasino« von den Eiderdänen veranstaltete große Versammlung erklärte Schleswig für eine sofort in D. einzuverleibende »Provinz«, und das am 22. März vom König berufene »Kasinoministerium«, dem die Eiderdänen Monrad (s.d.), Orla Lehmann (s.d.) etc. angehörten, gab das Losungswort »D. bis an die Eider« aus, worauf sich die Herzogtümer von D. lossagten, in dem nunmehr beginnenden Kriege (s. Schleswig-Holstein) aber infolge der Niederlage bei Idstedt (25. Juli 1850) sowie noch mehr wegen mangelnder Unterstützung von preußischer, bez. österreichischer Seite unterlagen. Nachdem die außerdeutschen Großmächte sowie Schweden sich 2. Juni 1850 in London für die Integrität des dänischen Gesamtstaates ausgesprochen hatten und Österreich 2. Aug. dieser Erklärung beigetreten war, ward von D. und Rußland im Warschauer Protokoll (5. Juni 1851) Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg als eventueller Thronfolger in der Gesamtmonarchie bezeichnet und im Londoner Protokoll (8. Mai 1852) von allen Großmächten sowie Schweden anerkannt. Die näher berechtigten Agnaten in D. verzichteten zu seinen gunsten, worauf der dänische Reichstag (31. Juli 1853) die neue Thronfolge genehmigte, ohne die Zustimmung des Deutschen Bundes und der Agnaten in Schleswig-Holstein.

Inzwischen war D. aus einer absoluten Monarchie in eine konstitutionelle umgewandelt worden. Das von der im Oktober 1848 einberufenen »Reichsversammlung« beschlossene Grundgesetz vom 5. Juni 1843 führte einen jährlich zu versammelnden Reichstag mit 2 Kammern, dem direkt gewählten Folkething und dem indirekt (mit einem bestimmten Wählbarkeitszensus) gewählten Landsthing, ein. Der von dem konservativen Kabinett Bluhme (s.d.) eingebrachte Entwurf einer Gesamtstaatsordnung (28. Jan. 1852), wonach der dänische Staat aus drei Hauptteilen (dem Königreich D., dem Herzogtum Schleswig, den Herzogtümern Holstein und Lauenburg) bestehen, jeder dieser Teile seine eigne Volksvertretung und sein eignes verantwortliches Ministerium besitzen, eine gemeinschaftliche Verfassung aber alle drei Teile miteinander verbinden sollte, befriedigte weder die Herzogtümer, die er trennte, noch die Eiderdänen, die eine Einverleibung Schleswigs in D. wünschten, und erlangte erst nach Auflösung des Reichstags 1853 die Mehrheit. Auch die hierauf verkündigte Gesamtstaatsverfassung (26. Juli 1854), die einem mindestens alle zwei Jahre für die ganze Monarchie einzuberufenden »Reichsrat« von 50 Mitgliedern bei neuen Steuern eine beschließende, bei Budgetfragen aber nur eine beratende Stimme zusicherte, stieß auf allgemeinen Widerspruch, so daß das Ministerium Bluhme nach scharfen parlamentarischen Kämpfen 3. Dez. zurücktreten mußte. Erst das streng eiderdänische Kabinett Bang erlangte 1855 die Zustimmung des dänischen Reichstags (die Stände der Herzogtümer wurden gar nicht gefragt) zu einer neuen Gesamtstaatsverfassung, die dem Reichsrat in Finanz- und Gesetzgebungsfragen beschließendes Recht gewährte und die Zahl der vom König zu ernennenden Mitglieder auf 20 (von 80) festsetzte. Die zum Deutschen Bund gehörenden Herzogtümer Holstein und Lauenburg allerdings waren zur Annahme der Gesamtstaatsverfassung nicht zu bewegen, so daß dieselbe hier, als der Bundestag mit Exekution drohte, von der eiderdänischen Regierung, anderen Spitze K. Chr. Hall (s.d.) stand, schließlich (8. Nov. 1858) für aufgehoben erklärt werden mußte. Im übrigen lenkte der König allmählich immer mehr in die Bahnen der eiderdänischen Politik ein. Schleswig ward fortan ganz als dänische Provinz behandelt und durch Verstärkung der Befestigungen am Danewerk (s.d.), bez. bei Düppel militärisch gesichert, Holstein nebst Lauenburg durch Verordnung vom 30. März 1863 von der bisherigen Gemeinsamkeit mit den übrigen Teilen des Königreichs völlig getrennt. Schließlich genehmigte der Reichsrat 13. Nov. 1863 (mit 40 gegen 16 Stimmen) den Entwurf einer für D. und Schleswig gemeinsamen Verfassung (Novemberverfassung), deren Sanktion durch den König mit Sicherheit zu erwarten war. Da starb dieser unerwartet (15. Nov.).

Durch die Drohungen der eiderdänisch gesinnten Kopenhagener Bevölkerung eingeschüchtert, bestätigte sein Nachfolger, der sogen. Protokollprinz Christian IX. (s.d.), 18. Nov. die Novemberverfassung, worauf sich die Stände der Herzogtümer für den Augustenburger Erbprinzen Friedrich als legitimen Erben erklärten und den Schutz des Deutschen Bundes anriefen. Dieser ließ noch im Dezember Holstein und Lauenburg durch sächsische und hannöversche Truppen besetzen. Während das eiderdänische Kabinett Monrad (s.d.), seiner Politik getreu, diese Lande ohne Schwertstreich räumte, lehnte es, im Vertrauen auf den Beistand Englands und andrer Großmächte, die Aufhebung der Novemberverfassung ab, die von Preußen und Österreich (16. Jan. 1864) auf Grund des auch im Londoner Protokoll bestätigten Rechts der Herzogtümer auf Zusammengehörigkeit und Verfassungsgemeinsamkeit gefordert wurde, und beschwor dadurch einen neuen deutsch-dänischen Krieg herauf (Näheres s. Schleswig-Holstein). Nachdem die Danen unter de Meza (s.d.) bereits 6. Febr. das Danewerk hatten räumen müssen, erstürmten die Preußen (18. April) die Düppeler Schanzen, während die Österreicher in Jütland eindrangen. Trotzdem wollte D. auf der Londoner Vermittelungskonferenz der Mächte (25. April bis 25. Juni) sich weder zu einer Personalunion der Herzogtümer mit D. noch zu einer Teilung Schleswigs verstehen. Erst als die Verbündeten nach der Eroberung Alsens (29. Juni) und Jütlands sich zum Übergang nach Fünen anschickten, kam 20. Juli ein Waffenstillstand zustande. Ihm folgte 30. Okt. 1864 der Wiener Friede, worin D. die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten mußte. Durch Artikel 5 des Prager Friedens (23. Aug. 1866) zwischen Preußen und Österreich eröffnete sich für D. die Aussicht auf Rückgabe der nördlichen Distrikte Schleswigs unter der Voraussetzung, daß deren Bevölkerung sich in freier Abstimmung dahin ausspräche. Die dieserhalb mit Preußen angeknüpften Unterhandlungen scheiterten jedoch, da D. die geforderten Garantien für die abzutretenden deutschen Gemeinden nicht geben wollte. Um so mehr hoffte fortan die öffentliche Meinung in D. auf ein Eingreifen Napoleons III., des Urhebers von Artikel 5, und war 1870 in den ersten Wochen nach Ausbruch des deutsch-französischen Krieges sogar einer Offensivallianz mit dem Kaiser keineswegs abgeneigt. Auch in den 1870er Jahren kam es in D. wiederholt zu deutschfeindlichen Kundgebungen, so daß schließlich (11. Okt. 1878) Deutschland und Österreich die Aufhebung von Artikel 5 vereinbarten.

Der unglückliche Verlauf des deutsch-dänischen Krieges hatte der Herrschaft der Eiderdänen ein Ende bereitet und 11. Juli 1864 zur Bildung eines konservativen Kabinetts Bluhme (s.d.) geführt, das sich jedoch nach harten parlamentarischen Kämpfen mit einer neuentstandenen liberalen Bauernpartei Ende 1865 zum Rücktritt genötigt sah, worauf das liberale Ministerium Frijs-Frijsenborg (s.d.) eine neue Verfassung (vom 28. Juli 1866) durchsetzte, die im allgemeinen der von 1849 entsprach und unter anderm den Reichsrat wieder abschaffte. Unter dem konservativen Ministerium Holstein-Holsteinborg (s.d.) begann (seit 1870) zwischen der Regierung und der »vereinigten Linken«, welche die Bewilligung der Kosten für die Vermehrung von Heer und Flotte, bez. für die in großartigem Maßstab geplante Befestigung Kopenhagens hartnäckig ablehnte, ein heftiger Streit. Da auch das liberale Kabinett Fonnesbech (s.d.) den Widerstand des Folkethings nicht zu überwinden vermochte, berief der König 1875 ein rein bureaukratisches Ministerium unter Estrup (s.d.), welches das Landesverteidigungsgesetz dem Reichstag, trotz wiederholter Ablehnung, immer wieder von neuem vorlegte, zugleich aber mit dem Vau der Befestigungen vorging. Hierüber entstand ein langjähriger Verfassungskonflikt. Um die Regierung zum Rücktritt zu zwingen, lehnte das Folkething, dessen Mehrheit bei jeder Neuwahl wuchs, schließlich auch das Budget ab. Allein Estrup ließ das Budget durch das konservative Landsthing bewilligen, berief sich auf dessen Gleichberechtigung mit dem Folkething und regierte, in Ermangelung eines ordnungsmäßig zustande gekommenen Budgets, nach einem provisorischen Finanzgesetz. Dieser konsequenten Haltung der Regierung gegenüber verhielt sich die von Chr. Berg (s.d. 4), Holstein-Ledreborg (s.d.), Högsbro (s.d.) etc. geführte Opposition, besonders seit der Spaltung in eine »verhandelnde« und eine »radikale« Linke (1878), schwankend, indem sie wiederholt das Budget, 1886 auch zwei Gesetze über die Stärke des Landheeres und der Flotte annahm. Erst seit 1885 schlug sie, durch die fortdauernde Behauptung der Mehrheit im Folkething ermutigt, die sogen. Verdorrungspolitik ein, indem sie nicht bloß das Budget, sondern die Regierungsvorlagen insgesamt verwarf, ohne freilich den Rücktritt Estrups erzwingen und den Fortgang der Kopenhagener Befestigungsarbeiten hindern zu können.

Das Ergebnis der Folkethingswahlen im April 1892 zeigte, daß die Wähler mit der bisherigen Protestpolitik nicht mehr einverstanden waren, sondern die Annäherung zwischen der »verhandelnden Linken« und der »Rechten« (seit 1891) billigten, zumal inzwischen die Befestigung Kopenhagens fast vollendet und durch Fortfall der beträchtlichen Landesverteidigungsausgaben aus dem Budget die eigentliche Ursache des Verfassungskonflikts beseitigt war. Nach langen Verhandlungen bewilligten 1. April 1894 Folkething und Landsthing zum erstenmal seit 1885 ordnungsmäßig das Budget und genehmigten gleichzeitig die früher von der Regierung, ohne Zustimmung der Volksvertretung, provisorisch erlassenen Gesetze (ausgenommen die Errichtung des Gendarmeriekorps), worauf Estrup 7. Aug. 1894 zurücktrat u. als Ministerpräsident durch den bisherigen Minister des Auswärtigen Lehnsbaron Reedtz-Thott ersetzt ward. Das neue, z. T. aus frühern Kollegen Estrups bestehende Kabinett sah sich indessen bald einer schwierigen Lage gegenüber, da im Folkething nach den Neuwahlen im April 1895 die Rechte und die verhandelnde Linke zusammen nur 53 Stimmen zählten, denen eine gleichgroße Zahl von Mitgliedern der radikalen »Reformpartei der Linken« gegenüberstand, so daß die Entscheidung in der Hand des aus acht Sozialdemokraten bestehenden äußersten linken Flügels lag. Überdies brach der durch den Ausgleich von 1894 anscheinend beseitigte Kampf zwischen Folkething und Landsthing um die parlamentarische Machtstellung von neuem aus, wodurch nicht nur die Gesetzgebung erschwert, sondern schließlich sogar die ordnungsmäßige Annahme des Budgets unmöglich gemacht wurde. Nachdem ein Vermittelungsversuch an dem Widerstande des konservativen Landsthings gescheitert war, nahm daher das Kabinett Reedtz-Thott 10. Mai 1897 seine Entlassung.

Auch das neue gemäßigt-konservative Ministerium, an dessen Spitze der bisherige Minister des Innern, Hörring, trat, hatte von vornherein einen schweren Stand. Weder von rechts noch von links her blieben ihm Angriffe erspart. Namentlich mit dem Folkething, wo die Reformpartei der Linken seit April 1898 über 63 Sitze, also über die absolute Mehrheit verfügte, kam es wegen einer Etatsüberschreitung (zur Anlage von Befestigungen auf Seeland) mehrfach zu einem heftigen Zusammenstoß. Eine teilweise Neubildung des Kabinetts (28. Aug. 1899), die indirekt durch einen monatelangen sozialpolitischen Kampf zwischen dänischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern veranlaßt worden war, besserte die Position der Regierung nur vorübergehend. Ihre versöhnliche Haltung der radikalen Folkethingsmajorität gegenüber hatte lediglich eine Steigerung der schon seit 1894 bei einem Teil der Rechten herrschenden Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik sowie Anfang Dezember 1899 die Bildung einer konservativen »Fronde« unter Scavenius (s.d.) zur Folge. Da überdies im Ministerium selbst bezüglich wichtiger Fragen (soz. B. der Steuerreform) Meinungsverschiedenheiten bestanden, war im Frühjahr 1900, als das Folkething bei der Beratung des Budgets und des sogen. Viergespanns wirtschaftlicher Vorlagen (Abänderung des Zolltarifs, Erhöhung der Branntweinsteuer, neue Vermögens- und Einkommensteuer, Überweisung des Ertrags der sogen. Hartkornsteuern an die Gemeinden) eine ablehnende Stellung einnahm, eine Ministerkrisis unvermeidlich. Allein auch dem am 27. April 1900 neuberufenen, gleichfalls konservativen Kabinett Sehested, dem, außer dem bisherigen Minister des Innern, Bramsen, unter anderm Professor Goos (s.d.) als Justiz- und Professor Scharling (s.d.) als Finanzminister angehörten, war nur ein kurzes Leben beschieden. Vergebens trat der Kronprinz Friedrich 3. Juli zu Odense für einen engen Anschluß aller Konservativen an das Ministerium ein. Trotz des für die Regierung günstigen Wahlmodus wurden im September bei den Ergänzungswahlen zum Landsthing ausschließlich Anhänger der »Fronde« oder der Reformpartei der Linken gewählt, und sogar Estrup mußte, um dem Landsthing auch fernerhin angehören zu können, seinen alten Wahlkreis mit einem der vom König zu vergebenden Mandate vertauschen. Demgemäß verlief die Reichstagssession 1900/1901 für das Kabinett ungünstig. Seine Steuerreformvorschläge stießen nicht nur beim Folkething, das den im Sommer von einem parlamentarischen Ausschuß ausgearbeiteten Steuervorlagen den Vorzug gab, sondern auch im Landsthing, wo 23. Nov. neun Abgeordnete offiziell aus dem Parteiverbande der Rechten austraten und sich zu einer besondern Fraktion vereinigten, auf Widerstand, so daß die ganze Steuerreform scheiterte.

Dieser Niederlage folgte bald eine zweite, indem bei den Folkethingswahlen (3. April 1901) die Zahl der regierungsfreundlichen Konservativen, deren Mehrheit im Landsthing nur noch eine Stimme betrug, auf 8 (gegen 75 Anhänger der Reformpartei der Linken, 14 Sozialdemokraten, 2 »Wilde« und 15 Mitglieder der gemäßigten Linken) zusammenschmolz. Hiermit war das Schicksal der langjährigen konservativen Parteiherrschaft in D. besiegelt. Am 23. Juli berief der König unter dem Vorsitz von Professor Deuntzer ein ausschließlich aus Radikalen zusammengesetztes Kabinett. Am 5. Okt. ward der Reichstag zum erstenmal seit vielen Jahren wieder von Christian IX. persönlich eröffnet. Die Thronrede kündigte zahlreiche Vorlagen zur Reform des Justiz-, Verteidigungs- und Steuerwesens sowie zur Hebung des gewerblichen, kirchlichen und kommunalen Lebens an, von denen jedoch nur ein Teil zur Annahme gelangte, während bei andern, besonders bei der geplanten Abtretung der dänisch-westindischen Inseln an die Vereinigten Staaten von Nordamerika, das konservative Landsthing ein Veto einlegte, so daß 27. Mai 1902 die Ratifikationsfrist des zwischen D. und den Vereinigten Staaten bereits abgeschlossenen Vertrags verlängert werden mußte. Durch die am 19. Sept. stattfindenden Ergänzungswahlen ward im Landsthing zwar die bisherige absolute Mehrheit der Rechten beseitigt, eine sichere Regierungsmajorität aber nicht geschaffen (21 Regierungsanhänger, 3 Mitglieder der gemäßigten Linken, 1 Sozialdemokrat, 1 Agrarier, 10 »unabhängige« Konservative, 30Konservative), so daß der bei Beginn der Reichstagssession vom Ministerium von neuem eingebrachte Antrag auf Abtretung der westindischen Inseln 22. Okt. abermals vom Landsthing (mit Stimmengleichheit) abgelehnt wurde. Im übrigen erzielte das Ministerium Deuntzer jedoch während der Reichstagssession 1902–1903 mehrere bedeutende Erfolge. So ward (12. Dez.) der Beitritt Dänemarks zur Berner Literarkonvention beschlossen, eine Reform der Kirchengesetzgebung angebahnt, namentlich aber kurz vor Schluß der bis 13. Mai 1903 währenden Tagung durch Einführung einer staatlichen Immobilien-, Einkommen- und Vermögenssteuer, Verbesserung des kommunalen Steuerwesens, Ablösung der auf den Bauernhöfen ruhenden Zehntenabgaben etc. eine langjährige parlamentarische Streitfrage beseitigt. Gleichzeitig fand eine politische Annäherung an das Deutsche Reich statt, die bei einem mehrtägigen Aufenthalt Kaiser Wilhelms II. in der dänischen Hauptstadt (Anfang April 1903) wiederholt zum Ausdruck gelangte. Die am 16. Juni stattfindenden Neuwahlen führten, obwohl sich einerseits Ende 1902 eine im allgemeinen regierungsfreundliche »freikonservative« Partei neugebildet hatte, anderseits aber wegen verschiedener Vorfälle in Kopenhagen (Anfang Mai 1903) zwischen den radikalen Regierungsanhängern und ihren bisherigen sozialdemokratischen Bundesgenossen ein vollständiger Bruch erfolgt war, nur zu einer unwesentlichen Verschiebung in der Stärke der einzelnen Parteien, indem die radikale Reformpartei der Linken 6 Sitze einbüßte. Auf dem Reichstage, der am 25. Juni zu einer kurzen außerordentlichen Tagung zusammentrat, zählte sie 72 Mitglieder, denen 3 Freikonservative, 9 Konservative, 14 Anhänger der gemäßigten Linken und 16 Sozialdemokraten gegenüberstanden. (Vgl. auch Island, Norwegen, Schleswig-Holstein, Schweden.)

[Geographisch-statistische Literatur.] Falbe-Hansen und Scharling, Danmarks Statistik (1878–85) u. Danmark i 1890, statistisk Haandbog (1891); Erslev, Geographische Beschreibung des dänischen Staates (deutsch, Schlesw. 1853); Derselbe, Den Danske Stat,en geographisk Skildring for Folket (Kopenh. 1855–57); Trap, Statistiktopographisk Beskrivelse af Kongeriget Danmark (2. Aufl. 1872–79, 6 Tle., mit Karten über jedes Amt; 3. Aufl. im Erscheinen); Both, Kongeriget Danmark,en historisk-topografisk Beskrivelse (2. Aufl. 1882–85, 2 Tle.); Weitemeyer, Dänemark, Geschichte und Beschreibung, Literatur und Kunst etc. (Kopenh. 1888); Koefoed und Westergaard, Grundrids af Danmarks Statistik (das. 1898); »Danmarks Kultur ved Aar 1900« (das. 1900); R. Schon, L'agriculture en Danemark (Lond. 1900); Reisehandbücher von Grove (3. Aufl., Kopenh. 1879, 3 Tle.; deutsch von Lohse, das. 1874), vom Dänischen Touristenverein (das. 1892) und von NielsenNorwegen, Schweden und D.«, in Meyers Reisebüchern, 7. Aufl., Leipz. 1899); die Arbeiten des königlich dänischen Statistischen Bureaus (besonders »Statistisk Tabelværk«, seit 1835.) Die amtlichen Kartenwerkes. Textbeilage zum Artikel »Landesaufnahme«.

[Geschichtsliteratur.] Quellen: »Scriptores rerum Danicarum medii aevi« (1772–1878, 9 Bde.); »Regesta diplomatica historiae Danicae« (1847ff.); Rördam, Monumenta historiae Danicae (1873–1887, 4 Bde.); »Repertorium diplomaticum regni Danici mediaevalis« (1894ff.); Reedtz, Répertoire des traités conclus par la couronne de Dannemarc jusqu'à 1800 (Götting. 1826); »Danske Traktater 1751–1879« (1874–85, 4 Bde.); Saxo Grammaticus (s.d.). – Bearbeitungen. »Danmarks Riges Historie« (illustr., 1896ff.); Dahlmann, Geschichte von D. (bis 1523 reichend, Hamb. 1840–43, 3 Bde.); D. Schäfer, Geschichte von D. (die Jahre 1523–1648 umfassend, Gotha 1893–1902, 2 Bde.); Allen, Haandbog i Fädrelandets Historie (8. Aufl. 1881; deutsch, Kiel 1842 u. Leipz. 1849; franz., Kopenh. 1879, 2 Tle.); A. D. Jörgensen, 40 Fortällinger af Fädrelandets Historie (4. Aufl. 1898); N. M. Petersen, Danmarks Historie i Hedenold (2. Aufl. 1854–55, 3 Bde.); Schriften von Erslev und Joh. Steenstrup (s. diese Artikel); Allen, De tre nordiske Rigers Historie 1497–1536 (1864–72, 5 Bde.); Barfod, Danmarks Historie 1319–1670 (1885 bis 1893, 6 Bde.); Fridericia, Danmarks ydre politiske Historie 1629–1645 (1876–81, 2 Bde.); Derselbe, Adelsväldens sidste Dage 1648–1660 (1894); E. Holm: Danmark-Norges indre Historie 1660–1720 (1885–86, 2 Bde.), Danmark-Norges Historie 1720–1814 (1891ff., bisher 4 Bde.), Danmark-Norges udenrigske Historie 1791–1807 (1875, 2 Bde.); Thrige, Danmarks Historie i vort Aarhundrede (1889, 2 Bde.); Thorsöe, Den danske Stats politiske Historie 1800–1864 (illustr., 1873); Derselbe, Den danske Stats Historie 1814–1848 (1877–79); Troels Lund, Danmarks og Norges Historie i Slutningen af det 16de Aarhundrede (kulturgeschichtliche Schilderungen, 1879ff., bisher 14 Bde.); H. Matzen, Föreläsninger over den danske Retshistorie (1893–97, 6 Tle.); Helveg, Den danske Kirkes Historie til Reformationen (1862–70, 2 Bde.); Derselbe, Den danske Kirkes Historie efter Reformationen (2. Aufl. 1880 bis 1883, 2 Bde.); Koch, Den danske Kirkes Historie 1801–1854 (1879–83, 2 Bde.); Vaupell, Den danske Härs Historie (1872–76, 2 Bde.); Garde, Den dansk-norske Sömagts Historie 1535–1814 (1852–61, 2 Bde.); Bricka, Dansk biografisk Lexikon (1887ff., bisher 16 Bde.); »Danmarks Adels Aarbog« (1884ff.). – Zeitschriften: »Det danske Magazin« (1745ff.); »Dansk Historisk Tidsskrift« (1840ff.); »Aarböger (Annaler) for nordisk Oldkyndighed og Historie« (1836ff.); Personalhistorisk Tidsskrift (1880ff.).


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