Branntweinzwang

Branntweinzwang

Branntweinzwang, s. Bannrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Bannrecht — Als Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit) wird eine Gewerbegerechtigkeit bezeichnet, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen. Die Bannrechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Bannrechte — Bannrecht (Zwangsrecht, Banngerechtigkeit), eine Gewerbegerechtigkeit, die darin besteht, die Einwohner eines Gebietes ihre Bedürfnisse ausschließlich von einem bestimmten Gewerbebetrieb befriedigen zu lassen. Die Bannrechte entstanden im… …   Deutsch Wikipedia

  • Branntwein [1] — Branntwein, im Allgemeinen jede durch Destillation (Brennen) aus Stoffen, welche vorher einer wenigen (geistigen) Gährung unterworfen worden, erhaltene brennbare (geistige) Flüssigkeit. I. Der B. ist ein aus Kohlenstoff, Sauerstoff u. Wasserstoff …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bannrecht — (Zwangs u. Bannrecht, Banngerechtigkeit), eine Gewerbegerechtigkeit, wonach die Einwohner eines Bezirks (Bannbezirk, Bannmeile) verpflichtet sind, Bedürfnisse einer bestimmten Art nur durch den Bannberechtigten befriedigen, z. B. Getreide nur in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bannrechte — Bannrechte, Gerechtsame, deren Inhaber (Bannherr) von den Einwohnern eines bestimmten Bezirks (s. Bannmeile) verlangen konnte, daß sie bestimmte Lebensbedürfnisse ausschließlich oder vorzugsweise durch ihn befriedigen ließen: Mühlzwang, Bier und… …   Kleines Konversations-Lexikon

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