Ära

Ära

Ära (v. lat. aes, also ursprünglich Pluralform, später aber als Singularform gebraucht in der Bedeutung »Grundzahl, Grundeinheit« bei Rechnungen und Messungen; nach Kewitsch ursprünglich Era, aus Spanien stammend, mit der Bedeutung Wiederkehr), der durch irgend ein merkwürdiges Ereignis bezeichnete Zeitpunkt, von dem an man in der Chronologie die Jahre zählt; dann jede Zeitrechnung, bei der die Jahre von einem solchen Termin an fortgezählt werden. In der Bibel finden sich nur Spuren einer eigentlichen Ä. Im Pentateuch ist bis auf Jakob die Chronologie ganz mit der Genealogie verbunden. Nach Einführung des Königtums rechneten die Israeliten nach den Regierungsjahren der Könige und, nachdem sie unter fremdes Joch gekommen, nach denen der fremden Herrscher, z. B. der babylonischen und der persischen. Auch im Neuen Testament findet sich an einigen Stellen eine ähnliche Zeitrechnung. Selten datiert man nach epochemachenden Nationalbegebenheiten, wie nach dem Auszug aus Ägypten und nach dem Anfang des babylonischen Exils. Später nahmen die Juden als syrische Untertanen die A. der Seleukiden an, die mit dem Siege des Seleukos Nikatur bei Gaza 312 v. Chr., wahrscheinlich mit dem Herbstäquinoktium dieses Jahres, beginnt. Dieselbe blieb bei Juden, Arabern und Syrern noch lange nach Christi Geburt im Gebrauch. Die Juden, die sich derselben unter der syrischen Herrschaft bei allen gerichtlichen Handlungen bedienen mußten (daher der Name aera contractuum, Ä. der Verträge), gewöhnten sich so sehr daran, daß die später eingeführte, mit der Befreiung Jerusalems durch den Makkabäer Simon (142 v. Chr.) beginnende A. der Hasmonäer nicht recht in Aufnahme kam. Andre vorchristliche Ären sind die Philippische, auch die Ä. Alexanders oder die von Edessa genannt, die mit dem Todesjahr Alexanders d. Gr. oder der Thronbesteigung seines Nachfolgers Philippos Arrhidäos (323 v. Chr.) beginnt; die Aktische, nach der Schlacht bei Aktion genannt, die mit der Eroberung Ägyptens durch Octavianus 30 v. Chr. beginnt; die Ä. Nabonassars, die sich bei Ptolemäos, Theon u.a. findet und mit dem Regierungsantritt des babylonischen Königs Nabonassar 747 beginnt, sie ist für geschichtliche Zeitbestimmung sehr wichtig, da man mit ihrer Hilfe nach den von Ptolemäos überlieferten Regententafeln und nach den angegebenen Summen der Regierungsjahre die Zeit vieler geschichtlich denkwürdiger Fakta berechnen kann; die antiochenische Ä. beginnt mit der Freierklärung der Stadt Antiochia oder mit dem ersten Jahre der Diktatur Julius Cäsars, 49–48, im Herbst, und wird häufig in den Schriften der Kirchenväter gebraucht. Über die Olympiadenära vgl. Olympiade. Über die indische Ä. der Vikramaditja vgl. Samvat. Für die Jahresrechnung nach Erbauung der Stadt Rom (ab urbe condita. abgekürzt u. c.) haben sich zwei Ären geltend gemacht, nach der Varronischen Ä., für die Terentius Varro eintrat, ist Rom im Frühling des dritten Jahres der sechsten Olympiade gegründet, nach der Catonischen Ä., die von Dionysius Exiguus herrührt, der sich auf M. Porcius Cato stützt, ein Jahr später. Gewöhnlich wird die Zählung nach der Varronischen A. angeführt, die 753 v. Chr. beginnt. Die römische Konsularära, bei der die Angabe der Jahre nach den Namen der beiden jährlich neugewählten Konsuln, deren Reihenfolge in besondern Kalendern (Fasten) verzeichnet wurde, beginnt mit der Vertreibung der Könige 509 und blieb als bürgerliche Zeitrechnung bis zur Abschaffung des Konsulats unter Kaiser Justinian im Gebrauch.

Nach Ausbreitung der christlichen Kirche bediente man sich noch lange der früher gebräuchlichen Zeitrechnungen; in Alexandria aber kam die Diokletianische oder die A. der Märtyrerin Gebrauch, die mit der Thronbesteigung (29. Aug. 284 n. Chr.) des Kaisers Diocletianus, unter dem viele Christen den Märtyrertod erlitten, beginnt. Sie war in Ägypten bis zum Eindringen der Araber üblich, und die christlichen Kopten bedienen sich ihrer sowie der altägyptischen Monate noch jetzt, ebenso die äthiopischen Christen, nur daß diese sie mit dem Jahre 276 anfangen, weil sie die Geburt Christi 8 Jahre später als Dionysius (s. unten) setzen. Die christlichen Armenier rechnen vom Jahre 551 an, in dem der Patriarch Moses ihre Festordnung reformierte. Im römischen Reich wurde zwar noch geraume Zeit nach Erhebung des Christentums zur Staatsreligion die Rechnung nach den Regierungsjahren der Kaiser und Konsuln fortgeführt, allein unter den christlichen Völkern machte sich das Bedürfnis einer gemeinsamen Ä. immer fühlbarer und der römische Abt Dionysius zählte in seiner Ostertafel (525) statt der bei den Alexandrinern gebräuchlichen Diokletianischen Ä. die Jahre zuerst von der Fleischwerdung des Herrn (ab incarnatione domini). Das erste Jahr dieser Dionysischen Ä. läuft vom 1. Jan. bis 31. Dez. 754 nach Gründung Roms (nach Varro, 4714 der julianischen Periode). Die Geburt Christi setzte Dionysius auf den 25. Dez. d. J., indem er nach dem Sprachgebrauch der Kirchenväter unter der Incarnatio nicht die Geburt (nativitas), sondern die Menschwerdung Christi im Schoße der Maria oder die Verkündigung der Maria verstand. So entstand die gemeine christliche Ä., die allmählich weitere Verbreitung fand, vornehmlich durch Bedas Einfluß, der sie in seiner Ostertafel gebrauchte, und das Ansehen Karls d. Gr., der zuerst Urkunden nach ihr datierte. Bei ihrer Anwendung pflegte man mehrere Jahrhunderte lang zu dem Jahr Christi (annus incarnationis, auch a. circumcisionis, mit Bezug auf den Jahresanfang am 1. Jan., wo die Beschneidung Christi gefeiert wurde, sowie a. nativitatis, gratiae genannt) noch die chronologischen Merkmale des Jahres hinzuzufügen, wie sie die Ostertafeln enthielten. Im 10. Jahrh. war die christliche Ä. schon ziemlich weit verbreitet. In Spanien aber erhielt sich eine eigne Ä., die von 716 der Stadt Rom (38 v. Chr.) an zählt, in Aragonien bis 1350, in Kastilien bis 1383 und in Portugal bis 1420. Von den griechischen Christen haben die Russen auf Befehl Peters d. Gr. 1700 mit dem Jahresanfang im Januar zwar die gemeine christliche Ä. angenommen, aber den alten julianischen Kalender beibehalten.

Auch nach allgemeiner Annahme dieser Ä. fehlte noch eine gleichmäßige Zeitrechnung, denn man hatte noch lange Zeit sehr verschiedene Jahresanfänge; vgl. Neujahr. Erst 1691 setzte Papst Innocenz XII. fest, daß das Jahr mit dem 1. Januar beginnen solle, während bis dahin die Päpste in ihren Bullen und Breven gewöhnlich den 25. Dezember als Jahresanfang gebraucht hatten. Durch neuere Forschungen ist festgestellt worden, daß Dionysius die Geburt Christi um 4–6 Jahre zu spät angesetzt hat, denn nach Matth. 2, 1 ff.; 2, 22; Luk. 1, 5 ist Christus noch unter der Regierung Herodes' d. Gr. geboren, der kurz vor dem Passah des Jahres 750 nach Roms Erbauung gestorben ist. Trotzdem ist eine Änderung unsrer Zeitrechnung durchaus nicht wünschenswert, da eine feste Zeitrechnung für chronologische Orientierung von außerordentlich hohem Wert ist.

Eine Ä. nach Jahren der Welt war besonders bei den Juden gebräuchlich und den Schriften des Alten Testaments entnommen. Diese Weltära ist aber wenig zweckmäßig, denn man hat mehrere hundert Angaben über den Anfang dieser A., von denen die größte 6984, die kleinste 3483 Jahre von Erschaffung der Welt bis auf Christus zählt, welche Verschiedenheit besonders daher rührt, daß der hebräische und der samaritanische Bibeltext, die Texte der Septuaginta und der Vulgata 1. Mos. 5 und 11, rücksichtlich der Zahlen bis zur Sintflut und von da an bis zum 70. Jahre Tharahs sehr voneinander abweichen und auch über die spätere Chronologie des Alten Testaments die Ansichten sehr auseinander gehen. Daher ist die gemeine christliche Ä. jeder Weltära weit vorzuziehen. Die äthiopischen Christen bedienen sich neben der Diokletianischen Ä. noch der des ägyptischen Mönches Anianus, welche die Inkarnation 8 Jahre später als Dionysius setzt, ihr 5501. Jahr fällt mit dem 9. unsrer christlichen Ä. zusammen. Bei den Griechen ist im Volke die byzantinische oder konstantinopolitanische Weltära noch üblich, deren Jahresanfang der 1. September und deren 5509. Jahr das erste unsrer Zeitrechnung ist, aber 4 Monate früher anfängt. – Neben der üblichen Zeitrechnung wurden seit der Mitte des 4. Jahrh. n. Chr. nicht selten, so auch noch in späterer Zeit in den Akten des deutschen Reichskammergerichts, die Indiktionen oder die Römerzinszahlen angegeben; vgl. Indiktionenzirkel.

Um dem Bedürfnis einer die ganze bekannte Geschichte umfassenden Zeitrechnung gerecht zu werden, bildete Joseph Scaliger (1629) durch Multiplikation der zyklischen Zahlen 28,19 und 15 eine Periode von 7980 Jahren, die er die julianische Periode nannte, weil sie nach julianischen Jahren zählt. Das 4714. Jahr dieser Periode entspricht dem ersten unsrer christlichen Ä. oder dem 754. nach Roms Erbauung. Die julianische Periode wird jetzt noch angewendet, wo es sich um scharfe und genaue Zeitangaben handelt, und sie hat ohne Frage Licht und Ordnung in die Chronologie gebracht.

Die Ä. der Mohammedaner beginnt mit dem ersten Moharrem des Jahres der Hegira (Hedschra) oder der Flucht Mohammeds von Mekka nach Medina, 15. Juli 622 n. Chr., und ist bei Türken, Arabern und Persern im Gebrauch und zwar so, daß nach Mondjahren, wovon 33 auf 32 Sonnenjahre gehen, gezählt wird. Die Ä. der französischen Revolution, die am 6. Okt. 1793 in Frankreich eingeführt wurde und 22. Sept. 1792 anhob, dem Tag, an dem die tags vorher beschlossene Einführung der Republik dem französischen Volk verkündigt wurde und zugleich (um 9 Uhr 18 Minuten 30 Sekunden vormittags) das Herbstäquinoktium einfiel. Diese Ä. wurde durch Gesetz vom 8. Sept. 1805 mit dem 1. Jan. 1806 wieder abgeschafft. Vgl. Kalender und Monat.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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