Zufall

Zufall

Zufall (lat. Casus), im gewöhnlichen Leben alles, was uns nicht als notwendig oder beabsichtigt erscheint, oder für dessen Eintreten wir einen Grund nicht nachweisen können, das also nach unsrer Meinung ebensogut in andrer Weise und zu andrer Zeit hätte geschehen können. Demgemäß wird die Zufälligkeit bald der Notwendigkeit, bald der Wesentlichkeit, bald der Absichtlichkeit entgegengesetzt. Genauer hat man den Z. in relativem und in absolutem Sinne zu unterscheiden. Nur relativ zufällig ist ein Vorkommnis, dessen nähere Bedingungen wir nicht kennen, oder das mit gewissen andern gerade in Betracht gezogenen Umständen in keinem notwendigen Zusammenhange steht; ein absoluter Z. würde vorliegen, wenn ein Ereignis überhaupt durch keinerlei Umstände bedingt wäre. Wenn z. B. ein Vorübergehender durch einen herabfallenden Stein erschlagen wird, so ist dies nur insofern zufällig, als zwischen dem Vorübergehen und dem Herabfallen kein ursachlicher Zusammenhang besteht; dagegen wären nach der Lehre des Indeterminismus (s. d.) unsre Willenshandlungen als gänzlich ursachlos zugleich absolut zufällig. Im Rahmen der wissenschaftlichen Weltauffassung findet zwar der relative Z. (auf den sich die Wahrscheinlichkeitsrechnung und die statistischen Methoden beziehen), nicht aber der absolute Z., weil dem Kausalgesetz (s. d.) widersprechend, Platz. Vgl. Windelband, Die Lehren vom Z. (Berl. 1870); Cantor, Das Gesetz im Z. (das. 1877). – In juristischer Beziehung bedeutet Z. ein Ereignis, das nicht in dem Willen und der Absicht des Handelnden liegt. Im allgemeinen haftet daher auch niemand für Z. Jedoch bestimmt § 287, Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, daß der Schuldner während des Verzuges (s. d.) auch für Z. haften muß, es sei denn, daß der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Ebenso haftet auch der Geschäftsführer bei einer Geschäftsführung wider Willen des Geschäftsherrn für Z. (§ 678 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Vgl. weiter Bürgerliches Gesetzbuch § 350, 701, Handelsgesetzbuch § 456 und Artikel »Gefahr«; ferner M. Rümelin, Der Z. im Recht (Freib. 1896); Schoberlechner, Der Z. im Straf- und Zivilrecht (Wien 1897).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zufall — Zufall …   Deutsch Wörterbuch

  • Zufall [1] — Zufall, lat. casus, daher das italien. caso, franz. und engl. hasard, ein Begriff, der als eine Krücke menschlicher Unwissenheit dient u. worunter man im Allgemeinen jede Begebenheit od. jeden Erfolg versteht, über dessen Entstehungsgrund oder… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Zufall — Zufall: Das seit mhd. Zeit bezeugte Wort ist eine Bildung zum Verb zufallen »zuteilwerden« (mhd. zuovallen). Mhd. zuoval bedeutete zunächst »das, was jemandem zufällt, zuteilwird, zustößt«, daher »Abgabe, Einnahme; Beifall, Zustimmung; Anfall«… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Zufall — (Casus), 1) im gewöhnlichen Leben ein Geschehen od. ein Ereigniß, dessen Ursachen unbekannt sind u. von welchem man dahin gestellt sein läßt, ob es überhaupt bestimmte Ursachen habe. Vieles erscheint daher als zufällig, wovon eine genauere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zufall [2] — Zufall, in jurid. Beziehung, s. casus …   Herders Conversations-Lexikon

  • Zufall — ↑Bonheur, ↑Tyche …   Das große Fremdwörterbuch

  • Zufall — Sm std. (15. Jh.), fnhd. zuoval, mndd. toval, mndl. toeval Stammwort. Lehnübersetzung des gleichbedeutenden l. accidēns n., Partizip von accidere (aus l. ad zu und l. cadere fallen ). Der Begriff stammt aus der Logik, ist aber durch den… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Zufall — Los; Schicksal; Schickung; Fügung; Voraussagung; Vorhersehung; Fatum * * * Zu|fall [ ts̮u:fal], der; [e]s, Zufälle [ ts̮u:fɛlə]: etwas, was man nicht vorausgesehen hat, wofür keine Ursache, kein Zusammenhang, keine Gesetzmäßigkeit erkennbar ist:… …   Universal-Lexikon

  • Zufall — Vom Zufall spricht man dann, wenn für ein einzelnes Ereignis oder das Zusammentreffen von mehreren Ereignissen keine kausale Erklärung gegeben werden kann. Als kausale Erklärungen für Ereignisse kommen in erster Linie allgemeine Gesetzmäßigkeiten …   Deutsch Wikipedia

  • Zufall — 1. Dat is n Tofall, zwölf I r, un dörtühn Küken. – Schlingmann, 1363. 2. Der Zufall bringt oft weiter als Klugheit. 3. Der Zufall ist der beste Köder, drum angle unverdrossen jeder. Lat.: Casus ubique valet, semper tibi pendeat hamus, quo minime… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”