Zivilmäkler

Zivilmäkler

Zivilmäkler nennt man im Gegensatz zu den Handelsmäklern die Grundstücks- und Hypothekenmäkler, die Inhaber von Stellenvermittelungsbureaus etc. Dieselben sind nach § 652–655 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beurteilen. Vgl. Mäkler und Agent.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zivilmakler — Makler, der entgeltlich eine Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachweist oder einen ⇡ Vertrag vermittelt, z.B. die Häuser , Güter , Hypothekenmakler, auch Darlehens , Ehevermittler. Das Rechtsverhältnis beruht nur auf den §§ 652 ff. BGB (anders ⇡ …   Lexikon der Economics

  • Handelsmakler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Makler — Der Begriff des Maklers (früher Mäkler aus dem Niederdeutschen maken heute machen; heute mäkeln im Niederdeutschen makeln in der ursprünglichen Bedeutung Geschäfte machen[1]) bezeichnet in Deutschland den Vermittler einer Gelegenheit zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Maklerverkauf — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Mäkler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsmakler — I. Begriff:Derjenige, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen (§ 93 HGB). Beispiele: Kauf und Verkauf von… …   Lexikon der Economics

  • Friedrich Gaus — Friedrich Wilhelm Otto Gaus (* 26. November 1881 in Mahlum bei Braunschweig; † 17. Juli 1955 in Göttingen) war ein deutscher Jurist, Staatsbeamter und Diplomat. Gaus wurde vor allem bekannt als langjähriger Leiter der Rechtsabteilung des… …   Deutsch Wikipedia

  • Mäkler — (Makler, Senfāl, ital. Sensale, franz. Courtier, engl. Broker), Unterhändler, dessen Beruf in der unparteiischen Vermittelung von Verträgen, insbes. Handelsgeschäften, besteht, während der Agent die Vermittelung im Interesse einer Partei betreibt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Privatmäkler — Privatmäkler, soviel wie Zivilmäkler, s. Mäkler …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Handelsmakler — Hạn|dels|mak|ler 〈m. 3; Rechtsw.〉 Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere Personen Verträge des Handelsverkehrs vermittelt, dabei aber in keinem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber steht * * * Hạn|dels|mak|ler, (Rechtsspr.:)… …   Universal-Lexikon

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