Zürich [2]

Zürich [2]

Zürich (hierzu der Stadtplan mit Register), Hauptstadt des gleichnamigen schweizer. Kantons (s. oben), liegt 411 m ü. M., zu beiden Seiten der Limmat am untern, durch Stirnmoräne abgeschlossenen Ende des Zürichsees, zwischen dem Ütli- und dem Zürichberg und oberhalb der Mündung der Sihl. Auf dem dominierenden Lindenhof (Moräne), am linken Ufer, war eine römische Zollstätte und im Mittelalter eine königliche Pfalz. Z. ist Knotenpunkt der Linien Z.-Winterthur (-Konstanz, Romanshorn und St. Gallen), Z.-Bern, Z.-Brugg-Basel, Z.-Sargans-Chur, Z.-Luzern (-Gotthard), Z.-Schaffhausen-Stuttgart etc. sowie Ausgangsstation der Sihltal- und Ütlibergbahn. Die Große Stadt auf dem rechten Ufer und den Gehängen des Zürichberges (679 m) ist uneben, meist eng und steil. Die Kleine Stadt auf dem linken Ufer liegt größtenteils auf flacherm Talboden, hat breitere Straßen und neuangelegte Viertel. Beide sind durch fünf Brücken verbunden, unter denen die neue, auf altem Seegrund gepfählte Kaibrücke die oberste ist. Merkwürdige Bauwerke der Stadt sind: das Großmünster, eine einfache romanische Pfeilerbasilika aus dem Ende des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts mit zwei gotischen, 1779 mit achteckigen Hauben geschlossenen Türmen, Ausgangsstätte von Zwinglis Reformation (vgl. Frick, Das Großmünster in Z., Wien 1886); um und über dem romanischen Kreuzgang erhebt sich seit 1851 das Gebäude der Töchterschule.

Wappen der Stadt und des Kantons Zürich.
Wappen der Stadt und des Kantons Zürich.

Dann sind zu nennen das Fraumünster, ein gotischer Bau aus dem 13. Jahrh., mit hohem Helm, die (altkatholische) Augustinerkirche mit schönen Altarblättern; die St. Peterskirche, an der Lavater lehrte, mit aussichtsreichem, durch ein gewaltiges Zifferblatt geschmücktem Turm; die Predigerkirche mit isoliertem, neuem Helmturm und der Kantonalbibliothek. Ferner in der Großen Stadt das 1699 im Renaissancestil erbaute Rathaus, die restaurierte Wasserkirche mit der Stadtbibliothek, Zwinglimuseum und Zwinglidenkmal auf der Südseite, das Theater, die Irrenanstalt im vorstädtischen Burghölzli und vor allem die auf einer Terrasse des Zürichberges errichteten Hochschulbauten: eidgenössisches Polytechnikum (nach den Entwürfen von Semper, 1864 vollendet) mit prachtvollem Vestibül (und besondern Gebäuden für Chemie, Physik, Mechanik, Forst- und Landwirtschaft; Sternwarte, Prüfungsinstitute für Festigkeit, Heizmaterialien), die kantonale Universität mit Gebäuden für Physik, Chemie, Kliniken etc.; das städtische Pfründhaus. In der Kleinen Stadt, in der die prachtvolle Bahnhofstraße die Hauptverkehrsader bildet, sind zu nennen: das Stadthaus, das Postgebäude, die Börse, die neue Tonhalle, die Urania (Privatsternwarte) und der imposante Bahnhof mit dem Escherdenkmal. Mit den am 1. Jan. 1893 zu einem Gemeinwesen vereinigten elf »Außengemeinden« zählt Z. (1900) 150,726 Einwohner (43,655 Katholiken, 2713 Juden, 2586 französischer und 5100 italienischer Zunge) gegen (auf gleichem Areal) 95,261 (1888) und 178,106 Ende Oktober 1907. Die Stadt ist administrativ in fünf Kreise geteilt. Sie ist Mittelpunkt der industriellen Tätigkeit des Kantons, Handelszentrum der gesamten Ostschweiz und Sitz für Kunst und Wissenschaft. Im Sommer 1906 hatte die Universität 1562 Studierende und Zuhörer (454 weibliche), das eidgenössische Polytechnikum 1906/07: 1281 Studierende und 919 Zuhörer. Z. hat eine Forst- und landwirtschaftliche Schule, eine Kantonsschule, Musikschule, ein schweizerisches Landesmuseum (Sammlung schweizerischer Altertümer), einen Botanischen Garten, eine Gemälde- und Skulpturensammlung im Künstlergrütli; ein Kunsthaus ist im Bau begriffen. Z. ist Sitz der kantonalen Behörden, einer eidgenössischen Kreispost- und Eisenbahndirektion, des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, der Zürcher Kantonalbank, der Schweizerischen Kreditanstalt und andrer Bankinstitute, vieler gelehrter und gemeinnütziger Gesellschaften, wie der naturforschenden, antiquarischen, geographischen, medizinischen, landwirtschaftlichen, kaufmännischen, Künstler-Gesellschaft u. a., von Gesang- und Musikvereinen sowie mehrerer fremder Konsuln (darunter ein deutscher Berufskonsul) und vermöge seiner wundervollen Lage Mittelpunkt des Fremdenverkehrs. Schöne Standpunkte und Spaziergänge bieten: der Plattspitz beim Bahnhof mit dem schweizerischen Landesmuseum und Denkmälern des Idyllendichters Geßner und des Komponisten Baumgartner, der Lindenhof, die »Katze« im Botanischen Garten, der Stadthausgarten, der unvergleichliche Alpenkai mit Landungsplätzen der Dampfschiffe und Badeanstalten, der Belvoirpark in der Enge, die Bauschanze; auf dem rechten Ufer die hohe Promenade mit Denkmal des Sängervaters Nägeli, das Polytechnikum, das alkoholfreie Restaurant auf dem Zürichberg, das Villenquartier Rigiviertel, Hotel Dolder (letztere beiden mit Drahtseilbahnen) und die ausgedehnten, wohlgepflegten städtischen Waldungen auf dem Zürich- und dem Ütliberg. Zu den Hotels des letztern (873 m) führt seit 1875 eine Adhäsionsbahn. Die Betriebsrechnung von Z. als politische und Schulgemeinde ergab 1906 an Einnahmen 16,138,006 Fr., an Ausgaben 17,222,305 Fr., mithin ein Defizit von 1,084,299 Fr. Vgl. »Wegweiser von Z. und Umgebung« vom Lehrerverein Z. (Zür. 1883) und »Z. in den ›Europäischen Wanderbildern‹« (das. 1888); »Die bauliche Entwickelung Zürichs in Einzeldarstellungen« (im 2. Bande der »Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens des eidgenössischen Polytechnikums«, das. 1905); »Die Assanierung von Z.« (Heft 3 der »Fortschritte der Ingenieurwissenschaft«, Leipz. 1903); Stäuble, Die Bildungsanstalten der Stadt Z. (Zür. 1904); Boßhardt, Die Verwaltung der Stadt Z. (das. 1903); Großmann, Die Finanzen der Stadt Z. (Basel 1904); »Statistisches Jahrbuch der Stadt Z.« (das. 1905 ff.).

Geschichte des Kantons und der Stadt Zürich

Z., zur Römerzeit eine Zollstätte namens Turicum, erscheint im frühen Mittelalter als eine königliche Burg (Castrum Turegum). Der Lokalsage nach war Z. ein Lieblingsaufenthalt Karls d. Gr., dem die Gründung des Chorherrenstifts zum Großmünster zugeschrieben wird. Sein Enkel Ludwig der Deutsche stiftete 853 die Fraumünsterabtei für seine Tochter Hildegard und stattete sie mit dem königlichen Hof Z., mit Uri und andern Besitzungen aus. Frau- und Großmünster genossen das Recht der Immunität und standen mit ihren nahen und fernen Besitzungen unter einem Reichsvogt. Nach dem Aussterben der Zähringer (1218), welche die Reichsvogtei über Z. als erbliches Lehen besaßen, wurde die Stadt reichsunmittelbar und die Äbtissin gefürstet. Nach und nach gingen die meisten Herrschaftsrechte der letztern auf die Stadt selbst über, als deren Organ seit 1220 der Rat erscheint. 1336 führte das Bestreben der politisch rechtlosen »Handwerker«, neben den »Rittern« und »Bürgern«, d. h. den alt eingesessenen, Ackerbau und Handel treibenden Geschlechtern, Anteil am Regiment zu bekommen, zu einer Revolution, indem sie unter der Führung des Ritters Rudolf Brun den Rat stürzten und eine demokratische Verfassung durchsetzten, welche die gesamte Bürgerschaft in die die alten Geschlechter umfassende Konstaffel und in die 13 Zünfte der Handwerker teilte. Die städtische Behörde bestand fortan aus den 13 Räten der Konstaffel und den 13 Zunftmeistern; die höchste Gewalt aber erhielt Brun als Bürgermeister. Eine Verschwörung der alten Geschlechter in Verbindung mit dem Grafen von Rapperswil wurde von Brun vereitelt (Züricher Mordnacht, 23. Febr. 1350) und durch Hinrichtungen sowie die Zerstörung der Stadt Rapperswil gerächt. Da deshalb ein Krieg mit Österreich drohte, trat Z. 1. Mai 1351 in den Ewigen Bund mit Luzern und den Waldstätten und bestand mit ihrer Hilfe 1351 und 1352 Belagerungen Herzog Albrechts des Weisen und 1354 eine solche des mit Österreich verbündeten Kaisers Karl IV. mit Glück. Bald nachher erwarb sich Z. ein ansehnliches Gebiet, indem es kauf- und pfandweise die Vogteien am See, die Herrschaften Greifensee (1402), Grüningen (1408), Regensberg (1409), die Grafschaft Kyburg (1424), die Stadt Winterthur (1467) und durch Eroberung ein Stück des österreichischen Aargaues, das »Amt«, an sich brachte (1415). Wegen seiner Ansprüche auf die Erbschaft der 1436 ausgestorbenen Grafen von Toggenburg wurde es 1439 mit Schwyz und Glarus und, da es den Schiedsspruch der übrigen Eidgenossen nicht annehmen wollte, auch mit diesen m Krieg verwickelt (der alte Zürichkrieg) und mußte nicht nur auf seine Ansprüche verzichten, sondern auch den obern Teil des linken Zürichseeufers an Schwyz abtreten (1440). Aus Groll darüber verband es sich 1442 mit Kaiser Friedrich III. von Österreich gegen die Eidgenossen, die den Zürichern bei der Kapelle St. Jakob an der Sihl eine vernichtende Niederlage beibrachten (22. Juli 1443). Im Sommer 1444 wurde Z. selbst von 20,000 Eidgenossen belagert, die erst abzogen, nachdem 1500 der Ihrigen den vom Kaiser herbeigerufenen Armagnaken bei St. Jakob an der Birs erlegen waren (26. Aug. 1444). Erst 13. Juni 1450 kam der Friede zustande, vermöge dessen Z. seinem Bunde mit Österreich entsagte, dafür aber sein Gebiet zurückerhielt. Nach den Burgunderkriegen erlangte Z. durch Bürgermeister Hans Waldmann, den Helden von Murten, eine vorörtliche Stellung in der Eidgenossenschaft. Das Streben der Regierung, die wirtschaftlichen Privilegien der Stadt und die obrigkeitlichen Befugnisse auf Kosten der untertänigen Landschaft zu erweitern, bewirkten einen Aufruhr des Landvolkes, den Waldmanns Feinde in der Stadt benutzten, um ihn aufs Schafott zu bringen (6. April 1489). Die neue Regierung mußte die Rechte des Landvolkes in den »Waldmannschen Spruchbriefen« aufs neue bestätigen. 1519 begann Zwingli in Z. seine reformatorische Wirksamkeit. Der unglückliche Ausgang, den die kriegerische Politik der von ihm beeinflußten Regierung in der Schlacht von Kappel nahm (11. Okt. 1531), zwang diese, in dem »Kappeler Brief« zu versprechen, ohne Einwilligung des Landvolkes sich fortan weder in Kriege noch in Bündnisse einzulassen. Aber im 17. Jahrh. gerieten diese Rechte in Vergessenheit, und die Stadt führte ein stets schroffer werdendes aristokratisches Regiment gegenüber der Landschaft, die auch wirtschaftlich durch die städtischen Monopole in bezug auf Handel und Industrie zurückgesetzt wurde. 1656 und 1712 erneuerte Z. im Verein mit Bern den Glaubenskrieg, um das Übergewicht der katholischen Orte zu brechen. 1794 entstanden Unruhen am See, hauptsächlich in der Gemeinde Stäfa, die von der Regierung 1795 mit Härte unterdrückt wurden (Stäfner Handel). Erst 1798, als die Franzosen in die Schweiz einrückten, stürzte die aristokratische Stadtherrschaft zusammen und die politische Gleichberechtigung der Stadt- und Landbürger wurde anerkannt. Die helvetische Verfassung vom 12. April d. J. machte den Kanton Z. zu einem bloßen Verwaltungsbezirk der Helvetischen Republik. Bei Z. schlug 2.–4. Juni 1799 Erzherzog Karl die Franzosen unter Masséna und dieser 25.–26. Sept. die Russen und Österreicher unter Korsakow. Die Mediationsakte (1803) stellte den Kanton Z. als besonderes Staatswesen wieder her und gab ihm eine Repräsentativverfassung, die durch komplizierte Wahlart und Einführung eines Zensus einer verstärkten Repräsentation der Stadtbürger günstig war und die aristokratische Partei aus Ruder brachte. Ein Aufstand der Gemeinden am See wurde mit eidgenössischer Hilfe unterdrückt und mit Hinrichtung der Anführer bestraft (Bockenkrieg, 1804).

Beim Umsturz der Mediationsakte im Dezember 1813 leistete Z. dem Versuche Berns, in der Eidgenossenschaft die Zustände vor 1798 wiederherzustellen, erfolgreichen Widerstand, modifizierte aber 1814 seine Verfassung in aristokratischem Sinne, so daß in der Folge die Stadt mit ihren 10,000 Bürgern 130, die Landschaft dagegen mit 200,000 Seelen bloß 82 Vertreter im Großen Rate zählte. Nach der Julirevolution in Frankreich verlangte eine große Volksversammlung zu Uster 22. Nov. 1830, die durch ihre ebenso entschiedene als würdige Haltung in der ganzen Schweiz einen mächtigen Eindruck hervorrief, zwei Drittel der Repräsentanten im Großen Rate für das Land, Anerkennung der Volkssouveränität, Rechtsgleichheit, Öffentlichkeit der Staatsverwaltung, Trennung der Administration und Justiz, Preß- und Vereinsfreiheit, Aufhebung des Zunftzwanges, Reform des Schulwesens u. a. Die Regierung gab nach, und ein neuer Großer Rat entwarf eine diesem Programm entsprechende Verfassung, die am 20. März 1831 fast einstimmig vom Volke genehmigt wurde. Durch ein Verfassungsgesetz wurde 1837 die Repräsentation im Großen Rate ganz nach dem Prinzip der Kopfzahl geregelt. Inzwischen hatte das liberale Regiment, dessen Haupt der Rechtsgelehrte Friedr. Ludwig Keller war, eine schöpferische Tätigkeit nach allen Richtungen entfaltet, ein neues Straßennetz angelegt, die gesamte Verwaltung und Justizpflege sowie das Schulwesen nach einem umfassenden Plan reorganisiert und das letztere durch Errichtung einer Hochschule gekrönt (1833). Aber die zahlreichen Neuschöpfungen erregten Mißstimmung im Volk, die von der über die religiös-freisinnige Richtung der leitenden Staats- und Schulmänner erbitterten Geistlichkeit geschürt wurde. Als die Regierung 1839 David Strauß als Theologieprofessor an die Hochschule berief, bildete sich ein Glaubenskomitee, das durch Bezirks- und Gemeindekomitees eine allgemeine Agitation gegen die Berufung von Strauß organisierte. Trotzdem die Regierung Strauß noch vor seinem Amtsantritt pensionierte, zogen 6. Sept. Tausende von Bauern unter der Anführung des Pfarrers Hirzel in Pfässikon nach der Stadt; die Regierung, in sich gespalten, löste sich auf und überließ die Herrschaft den Konservativen, die in Bluntschli ihr politisches Haupt fanden (Zürichputsch). Die den Ultramontanen freundliche Haltung der konservativen Regierung in der Aargauer Klosterfrage gab der liberalen Partei wieder neues Leben; 1845 wurde die Regierung in ihrem Sinne bestellt und ihr Haupt, der Winterthurer Furrer, zum Bürgermeister gewählt. Jetzt nahm Z. wieder in der Eidgenossenschaft seine alte Stelle an der Spitze des Liberalismus ein. Es unterlag Bern 1848 bei der Wahl zur Bundesstadt, wurde aber dafür zum Sitz des eidgenössischen Polytechnikums bestimmt (1854). Seit 6. Aug. 1859 fanden hier zwischen Österreich, Frankreich und Sardinien Verhandlungen über den Präliminarfrieden von Villafranca statt, die am 17. Okt. zum »Frieden von Z.« führten. Nachdem mehrere vom Großen Rate vorgenommene Partialrevisionen 1849, 1851 und 1865 lediglich die Organisation von Behörden betroffen hatten, begann 1867 eine demokratisch-sozialistische Partei im Gegensatz zu den herrschenden Liberalen die Agitation für eine durchgreifende Verfassungsrevision, die im Januar 1868 vom Volke mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Das neue, von einem Verfassungsrat entworfene Grundgesetz, das am 18. April 1869 mit 35,000 Stimmen gegen 22,000 angenommen wurde, führte die obligatorische Volksabstimmung über alle Gesetze und finanziell wichtigen Schlußnahmen (Referendum) sowie das Recht einer bestimmten Anzahl Bürger, Gesetze vorzuschlagen (Initiative), direkte Volkswahl der Regierungs- und Ständeräte, Unentgeltlichkeit des obligatorischen Volksschulunterrichts, Übernahme der militärischen Ausrüstung durch den Staat, Progressivsteuer, periodische Wiederwahl der Lehrer und Geistlichen etc. ein. Bei den Neuwahlen der Behörden wurde die Regierung ausschließlich im Sinne der demokratischen Partei bestellt. Allmählich gewannen jedoch die Liberalen wieder an Boden infolge der verfehlten Eisenbahnpolitik der demokratischen Führer, die Staat und Gemeinden mit schweren Schulden belastete, so daß seit 1878 sowohl im Großen Rat als im Regierungsrat die beiden Parteien sich die Wage hielten. In eidgenössischen Angelegenheiten gingen Liberale und Demokraten gewöhnlich zusammen, so daß der Kanton Z. sowohl die neue Bundesverfassung als auch die der Volksabstimmung unterbreiteten Bundesgesetze meist mit großer Mehrheit annahm. 1891 wurde Z. zum Sitz des schweizerischen Landesmuseums bestimmt; zugleich fand durch kantonale Volksabstimmung 9. Aug. die Vereinigung der alten Stadt mit 12 Vororten zu einem administrativen Ganzen statt, so daß nun Z. die größte Stadt der Schweiz ist. Durch Verfassungsgesetze vom 15. April 1877, 10. Febr. 1878, 9. Aug. 1891, 23. April 1893, 12. Aug. 1894, 26. Febr. 1899 und 31. Jan. 1904 erfuhr die Verfassung von 1869 unwesentliche Modifikationen. Vgl. Meyer v. Knonau, Der Kanton Z. (2. Aufl., St. Gallen 1844–46, 2 Bde.); Bluntschli, Staats- und Rechtsgeschichte der Stadt und Landschaft Z. (2. Aufl., Zür. 1856, 2 Bde.) und Geschichte der Republik Z. (das. 1847–48, 2 Bde.; Bd. 3 von Hottinger, 1856–58); Bluntschli, Werdmüller, Erni, Vogel und Escher, Memorabilia Tigurina (das. 1742–1870, 7 Bde.); Vögelin, Das alte Z. (2. Aufl., das. 1878–90, 2 Bde.); Finsler, Z. in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (das. 1884); Rütsche, Der Kanton Z. zur Zeit der Helvetik (das. 1900); Dändliker, Der Ustertag und die politische Bewegung der 30er Jahre im Kanton Z. (das. 1881); Wettstein, Die Regeneration des Kantons Z. 1830 bis 1839 (das. 1907); Wettstein, Die Gemeindegesetzgebung des Kantons Z. (das. 1907); Gelzer, Die Straußschen Zerwürfnisse in Z. (Hamburg-Gotha 1843); »Turicensia, Beiträge zur zürcherischen Geschichte« (Zür. 1891); »Zürcher Taschenbuch« (das. 1858–63,1878 ff.); »Neujahrsblätter« der Stadtbibliothek (seit 1645), der Allgemeinen Musikgesellschaft (seit 1685), der Hilfsgesellschaft (seit 1801), der Kunstgesellschaft (seit 1805), der Feuerwerkergesellschaft (seit 1806), der Antiquarischen Gesellschaft (seit 1837) und des Waisenhauses (seit 1838); »Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Z.« (hrsg. von Escher und Schweizer, das. 1890 ff.); »Die Zürcher Stadtbücher des 14. und 15. Jahrhunderts« (hrsg. von Zeller-Werdmüller und Nabholz, Leipz. 1899–1906, 3 Bde.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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