Wahrnehmung berechtigter Interessen

Wahrnehmung berechtigter Interessen

Wahrnehmung berechtigter Interessen ist Strafausschließungsgrund nicht nur, wenn eigne Interessen des einer Beleidigung Beschuldigten (s. Beleidigung), sondern auch dann, wenn solche ihm aus gewissen (Freundschafts-, Amts-, Berufs- oder ähnlichen) Rücksichten nahestehender Personen in Frage stehen. Ein besonderes Recht der Presse, fremde Interessen wahrzunehmen oder vermeintliche Übelstände auf Kosten der Ehre andrer einer Kritik zu unterziehen oder gar an die Öffentlichkeit zu bringen, wird nicht anerkannt, wohl aber ihre Berechtigung zur Wahrnehmung allgemeiner oder öffentlicher Interessen behauptet.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Wahrnehmung berechtigter Interessen — Wahrnehmung berechtigter Interẹssen,   Beleidigung …   Universal-Lexikon

  • Berechtigte Interessen — Berechtigte Interessen, s. Wahrnehmung berechtigter Interessen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Injurie — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (AU) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… …   Deutsch Wikipedia

  • Schmähung — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (AU) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… …   Deutsch Wikipedia

  • Üble Nachrede — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… …   Deutsch Wikipedia

  • Videoüberwachung — Kameraüberwachung * * * Vi|deo|über|wa|chung 〈[vi: ] f. 20〉 Überwachung (bes. von Räumlichkeiten) mittels einer od. mehrerer Videokameras * * * Vi|deo|über|wa|chung, die: Überwachung von Räumen, Hauseingängen o. Ä. mittels Videogeräten. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Beleidigung — Eine Beleidigung im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss oder Nichtachtung einer anderen Person. Unabhängig der strafrechtlichen Relevanz wird die Beleidigung vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Beschimpfung — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

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