Wahlschuld

Wahlschuld

Wahlschuld, s. Alternativobligation.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Wahlschuld — Wahlschuld,   Alternativ|obligation, Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass entweder die eine oder die andere als Erfüllung zu bewirken ist (z. B. Pachtzins in Form von Geld oder Naturalien). Das… …   Universal-Lexikon

  • Wahlschuld — ↑Alternativobligation …   Das große Fremdwörterbuch

  • Klagehäufung — bezeichnet zum einen die Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren in einem Verfahren ( objektive Klagehäufung ) und zum anderen die Verbindung von Prozessen mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte ( subjektive Klagehäufung , meistens… …   Deutsch Wikipedia

  • Klagenhäufung — Klagehäufung bezeichnet zum einen die Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren in einem Verfahren ( objektive Klagehäufung ) und zum anderen die Verbindung von Prozessen mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte ( subjektive Klagehäufung ,… …   Deutsch Wikipedia

  • Alternatīvobligation — (Wahlschuld), ein Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, daß nur die eine oder die andre zu bewirken ist. Das Wahlrecht steht mangels abweichender Vereinbarung dem Schuldner zu (Bürgerliches Gesetzbuch § 262) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Curt Citron — (* 24. Juli 1878 in Berent/Westpreußen; † unbekannt) war ein deutscher Reichsgerichtsrat. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Veröffentlichungen 3 Quelle 4 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Alternativobligation — Alternativ|obligation,   Wahlschuld …   Universal-Lexikon

  • Alternativobligation — Al|ter|na|tiv|ob|li|ga|ti|on* die; , en: Wahlschuld, Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen derart geschuldet werden, dass nur eine von ihnen erbracht zu werden braucht …   Das große Fremdwörterbuch

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