Vollmacht

Vollmacht

Vollmacht, die einer Person (dem Bevollmächtigten) seitens einer andern gegebene Ermächtigung zur Vertretung der letztern (des Vollmachtgebers); auch die Urkunde, in der die V. erklärt wird, und durch die sich der Bevollmächtigte legitimiert. Über Generalvollmacht s. d. Ihre allgemeine Ordnung für das bürgerliche Recht (einschließlich des Handelsrechts) hat die V. in den § 166–175 des Bürgerlichen Gesetzbuches gefunden, während die verschiedenen Vollmachtsarten des geschäftlichen Verkehrs ihre besondere Ordnung im Handelsgesetzbuch und in den einschlägigen Reichsgesetzen (z. B. über die Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht, über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, über die Binnenschiffahrt etc.) erhalten haben. Vgl. Hupka, Die V. (Leipz. 1900).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Vollmacht — Vollmacht …   Deutsch Wörterbuch

  • Vollmacht — Vollmacht, 1) im Allgemeinen so v.w. Mandat, s. Mandatum; 2) bes. die Urkunde, mittelst deren Jemand die Ermächtigung einen Andern (den Constituent) in seinen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten u. für denselben zu handeln ertheilt wird.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vollmacht — Vollmacht, s. Mandat …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vollmacht — Vollmacht, Mandat, für einen Andern zu handeln, namentlich in Rechtssachen; mit der Substitutionsclausel, wenn der Bevollmächtigte befugt sein soll, an seine Stelle einen andern zu setzen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Vollmacht — ↑Autorisation, ↑Carte blanche, ↑Epitrope, ↑Kreditiv, ↑Mandat, ↑Prokuration …   Das große Fremdwörterbuch

  • Vollmacht — Sf std. (14. Jh.), spmhd. volmaht, mndd. vulmacht, mndl. volmacht(e) Stammwort. Lehnübersetzung von l. plēnipotentia gleicher Bedeutung.    Ebenso nndl. volmacht, ne. full power(s), nfrz. plein(s) pouvoir(s), nschw. fullmakt, nnorw. fullmakt.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Vollmacht — Unter einer Vollmacht versteht man die durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften …   Deutsch Wikipedia

  • Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen …   Universal-Lexikon

  • Vollmacht — Vọll·macht die; , en; 1 die Vollmacht (für / zu etwas) eine Erlaubnis, die eine Person einer anderen gibt. Mit einer Vollmacht darf man Dinge tun, die sonst nur die betreffende Person selbst tun darf (wie z.B. über eine Summe Geld verfügen) ≈… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Vollmacht — die Vollmacht, en (Mittelstufe) durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht Synonym: Ermächtigung Beispiele: Sie hat ihrem Mann die Vollmacht zu ihrem Konto entzogen. Der Chef hat mir die Vollmacht für die Verhandlungen erteilt …   Extremes Deutsch

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