Vollendung des Verbrechens

Vollendung des Verbrechens

Vollendung des Verbrechens (Delictum perfectum) ist gegeben, sobald der ganze gesetzliche Tatbestand verwirklicht, insbes. der, außer bei den sogen. Tätigkeitsverbrechen, zum Begriffe des Verbrechens geforderte Erfolg eingetreten ist. Erst mit der V. tritt die volle Strafe des Gesetzes ein. Der Versuch eines Verbrechens wird milder gestraft; Vorbereitungshandlungen bleiben im allgemeinen straflos.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Versuch eines Verbrechens oder Vergehens — (Conatus, Konat, Délit tenté) liegt dann vor, wenn der Entschluß, ein Verbrechen oder Vergehen zu verüben, durch Handlungen, die einen Anfang der Ausführung des Verbrechens oder Vergehens enthalten, betätigt, das beabsichtigte Verbrechen oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Artikel 102 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Weltkarte des Todesstrafen Status aller Länder Blau: Todesstrafe ohne Ausnahme abgeschafft. Hellblau: Todesstrafe im Kriegsrecht. Khaki: Seit mindestens 10 Jahren keine Anwendung. Orange: Anwendung nur gegen Erwachsene …   Deutsch Wikipedia

  • Versuch — Versuch, 1) eine zur Versicherung des Verstandes, in Fällen, wo er des Erfolges noch nicht versichert ist, unternommene Handlung, durch welche ein Gegenstand geflissentlich in Verhältnisse gesetzt u. Bedingungen unterworfen wird, unter denen ein …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Raub — Raub, 1) (Rapina, Depraedatio, Grassatio, Robbaria, Abstrickung), nach Römischem Recht jede mit offenem Zwange ausgeführte körperliche Anmaßung einer beweglichen Sache, welche sich in fremdem Eigenthum u. nicht schon in der Detention des Thäters… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fleischliche Verbrechen — (Fleisches od. Unzuchtsverbrechen, Delicta carnis), die Verbrechen, welche durch eine strafbare Befriedigung des Geschlechtstriebes begangen werden. Im Allgemeinen läßt sich annehmen, daß dergleichen Unthaten, insofern sie nicht mit Verletzung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landesverrath — (Staatsverrath), 1) nach früherem Gemeinen Rechte, so v.w. Hochverrath, s.d.; 2) nach mehreren neueren Strafgesetzgebungen Verbrechenshandlungen, welche zwar gegen den Staat u. dessen Sicherheit gerichtet sind, aber mit dem Hochverrath nicht… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Menschenraub — (lat. Plagium), die rechtswidrige Handlung, wodurch sich Jemand eines Menschen wider dessen Willen mittelst Gewalt od. List dergestalt bemächtigt, daß derselbe dem Schutze des Staates od. derjenigen Personen, welche ihn in der Gewalt haben,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Münzverbrechen — (Münzdelikte), diejenigen strafbaren Handlungen, durch welche das öffentliche Vertrauen in Ansehung des Geldverkehrs betrügerischerweise geschädigt und die Münzhoheit des Staates beeinträchtigt wird. Dieselben können sich sowohl auf Metall als… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Münzverbrechen — Münzverbrechen, die Übertretungen derjenigen Strafgesetze, welche sich auf das Münzwesen beziehen. Obwohl bei den meisten dieser Übertretungen zugleich ein Betrug od. eine Fälschung concurrirt, so ist doch das eigentlich Gemeingefährliche u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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