Verschollenheitsfrist

Verschollenheitsfrist

Verschollenheitsfrist, Zeitraum, nach dem ein Schiff, von dem Nachrichten fehlen, als verschollen erklärt wird: für europäische Fahrten bei Dampfern 4 Monate, bei Seglern 6; für außereuropäische Fahrten 6–12 Monate. Vgl. Handelsgesetzbuch, § 862.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Verschollenheit — (vom Zeitwort »verschallen«, d. h. verklingen, verschwinden) ist Ungewißheit über Leben oder Tod eines Abwesenden infolge längern Fehlens von Nachrichten. Über die Folgen der V. s. Todeserklärung. – Schiffsverschollenheit, manchmal auch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verschollener — Verschollener, derjenige Abwesende, dessen Aufenthaltsort seit langem unbekannt ist, und von welchem es wegen Mangels an Nachrichten zweifelhaft ist, ob er noch lebt. Die Verschollenheit eines Schiffs (Seeverschollenheit), das eine Reise… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Todeserklärung — To|des|er|klä|rung, die: amtliches Schriftstück, durch das eine verschollene Person für tot erklärt wird. * * * Todes|erklärung,   Festlegung von Tod und Todeszeitpunkt einer verschollenen Person im amtsgerichtlichen Aufgebotsverfahren. Jemand… …   Universal-Lexikon

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