Vermächtnisvertrag

Vermächtnisvertrag

Vermächtnisvertrag ist ein Vertrag, durch den die eine Partei der andern etwas vermacht. § 1941 des Bürgerlichen Gesetzbuches rechnet den V. zum Erbvertrag (s. d.), und § 2301 des Bürgerlichen Gesetzbuches stellt ihm eine Schenkung von Todes wegen (s. Schenkung) gleich.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Vermächtnis — Vermächtnis, s. Legat. Vermächtnisvertrag, Vertrag, kraft dessen ein V. hinterlassen wird, nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. (§§ 1941, 2278) eine Art des Erbvertrags …   Kleines Konversations-Lexikon

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