Triplīk

Triplīk

Triplīk (lat.), im rechtlichen Verfahren die Beantwortung der Dublik des Beklagten durch den Kläger; triplizieren, die T. abgeben.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Triplik — Tri|plik die; , en <zu lat. triplex »dreifach«, Analogiebildung zu ↑Duplik> die Antwort des Klägers auf eine ↑Duplik des Beklagten (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Triplik — Tri|plik, die; , en <lateinisch> (veraltend für Antwort des Klägers auf eine Duplik) …   Die deutsche Rechtschreibung

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