Tantieme

Tantieme

Tantieme (franz., spr. tangtjǟm', »der sovielte Teil«), eine Vergütung, die nach dem Geschäftsergebnis bemessen ist. Das Tantiemesystem bildet den Gegensatz zu dem Honorarsystem, indem bei dem letztern eine bestimmte und dem Betrag nach feststehende Vergütung gewährt wird, während die T. sich nach dem finanziellen Erfolg des Unternehmens richtet und sich nach Prozentsätzen des Geschäftsgewinns bestimmt. T. beziehen gewisse Beamte, Handlungsgehilfen, Provisionsreisende, Arbeiter (s. Arbeitslohn, S. 690), Verwaltungsräte bei Handelsgesellschaften etc. Die T. kommt aber auch neben festem Gehalt vor, wie dies z. B. meist bei den Direktoren von Handelsgesellschaften üblich ist. Für Genossenschaften ist nach dem deutschen Genossenschaftsgesetz von 1889 (§ 34) das Tantiemesystem ausgeschlossen, soweit es sich um die Bezahlung der Aufsichtsräte handelt. Dagegen ist das Tantiemesystem bei der Ausführung von dramatischen und musikalischen Werken das herrschende. Der Komponist wie der Dichter erhalten hiernach als Autorenanteil einen Bruchteil von der Einnahme, die sich bei der Ausführung ihres Werkes (Tantiemevorstellung) ergibt. In Frankreich schon 1791 gesetzlich eingeführt, wurde die Theatertantieme erst seit 1847 von der Generalintendantur der königlichen Schauspiele in Berlin und ebenso von der Direktion des Burgtheaters in Wien verwilligt. Jetzt ist die Tantiemezahlung in der Höhe von 2–10 Proz. der Bruttoeinnahme allgemein üblich, da nach § 11 des deutschen Reichsgesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19. Juni 1901, das Recht der öffentlichen Ausführung von Werken der Tonkunst oder Bühnenwerken ausschließlich dem Urheber zusteht und Verletzungen dieses Rechtes nach § 37 zum Schadenersatz verpflichten, bez. nach § 38 mit Geldstrafe bis zu 3000 Mk. bestraft werden. Nach dem österreichischen Gesetz vom 26. Dez. 1895, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und Photographie, steht das ausschließliche Recht, ein dramatisches, dramatisch-musikalisches und choreographisches Werk (Bühnenwerk) öffentlich auszuführen, dem Urheber unbedingt zu, auch wenn ein Vorbehalt dieses Rechtes bei dem Erscheinen des Werkes nicht ausgesprochen war. Unberechtigte Ausführung ist daher ein Eingriff in das Urheberrecht, wegen dessen Einleitung des strafgerichtlichen Verfahrens und beim Zivilrichter Entschädigung begehrt werden kann (§ 4, Z. 2, 30, 34, 21, 51, 57 und 60).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • tantième — [ tɑ̃tjɛm ] adj. et n. m. • 1665; de tant 1 ♦ Vx Qui représente une fraction déterminée mais non précisée d une grandeur. La tantième partie d un nombre. Adj. ord. Le tantième jour, et n. m. (tantiesme 1562) le tantième courant (style commercial) …   Encyclopédie Universelle

  • Tantieme — Sf Gewinnbeteiligung, Vergütung für die Verwertung von Kunstwerken per. Wortschatz fach. (18. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. tantième m., zu frz. tant soviel , aus l. tantus, zu l. tam so sehr, in dem Grade .    Ebenso nndl. tantième, nfrz.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Tantieme — Tantieme: Die Bezeichnung für »Gewinnbeteiligung; an einen Autor oder Musiker gezahlte Vergütung für die Aufführung oder Wiedergabe seiner Werke« wurde im 19. Jh. aus gleichbed. frz. tantième entlehnt, einer Bildung zu frz. tant »so (und so)… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Tantième — (fr., spr. Tangtiäm), bestimmter Antheil an etwas, Gewinnantheil an irgend einem Unternehmen, bes. derjenige der dramatischen Dichter u. Componisten an der Einnahme bei der Aufführung ihrer Werke …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Tantieme — Tantiēme (frz.), bestimmter Anteil an etwas, Gewinnanteil von Vorständen, Aufsichtsratsmitgliedern, Beamten, Arbeitern etc. an irgendeinem Unternehmen; insbes. der Anteil dramat. Dichter und Komponisten an der Einnahme bei Aufführung ihrer Werke …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Tantième — (tangtiähm), frz., bestimmter Antheil, namentlich der Gewinnantheil dramatischer Dichter und Componisten von der Aufführung ihrer Werke …   Herders Conversations-Lexikon

  • Tantieme — Tantiemen sind eine variable ergebnisabhängige Vergütung/ Beteiligung, die aus einem Anteil des Umsatzes, oder des Gewinns bestehen oder die von anderen Leistungs oder Ergebnis Kriterien abhängen und meistens neben einer festen Vergütung an… …   Deutsch Wikipedia

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  • Tantieme — Salair; Bezahlung; Kostenerstattung; Sold; Einkommen; Gehalt; Lohn; Arbeitsentgelt; Gratifikation; Entlohnung; Aufwandsentschädigung; Abgeltu …   Universal-Lexikon

  • tantième — (tan tiè m ) adj. Qui représente tant d une grandeur déterminée. La tantième partie d un nombre, Log. de Port Royal.    S. m. Tant sur une quantité déterminée. •   Voyez dans Paris l impôt mobilier, comme il monte plus vite dans ses tantièmes que …   Dictionnaire de la Langue Française d'Émile Littré

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