Beistand

Beistand

Beistand, im allgemeinen derjenige, der einem andern in einer Rechtsangelegenheit helfend und fördernd zur Seite steht (vgl. auch Rechtsanwalt). Sodann heißt auch B., wer einer Mutter vom Vormundschaftsgericht als Gehilfe zur Ausübung der elterlichen Gewalt nach § 1687 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellt ist. Eine besondere Art des Beistandes im Strafverfahren ist der Verteidiger. Wer nicht etwa ausnahmsweise statt eines Rechtsanwalts als Verteidiger bestellt oder zugelassen ward, ist zur Beistandschaft nach der deutschen Strafprozeßordnung, § 149 u. 138, nur berechtigt, wenn er gesetzlicher Vertreter des oder der Angeklagten oder Ehemann der Angeklagten ist. Beistände im Sinne des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Personen, die ein bei einem Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit Beteiligter zu seiner Hilfe mitbringt. Das Mitbringen solcher Beistände vor Gericht ist nach § 13 jenes Gesetzes stets gestattet. Unter diesen Beiständen sind hier also nicht Beistände im technischen Sinne der Zivilprozeßordnung (§ 90) zu verstehen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Beistand — Beistand …   Deutsch Wörterbuch

  • Beistand — Beistand, 1) Hülfe, welche Einem geleistet wird; bes. 2) (Concursus dei, Dogm.), die den Menschen von Gott geleistete Hülfe; er ist entweder ein physischer B. (nach Cartesius), indem Leib u. Seele nur durch die Mitwirkung Gottes auf einander… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beistand — Beistand, im Familienrecht ein Mann, welcher der Mutter entweder auf Anordnung ihres verstorbenen Gatten oder auf ihren eigenen Antrag oder von Amts wegen zur Unterstützung bei Ausübung der elterlichen Gewalt bestellt wird und der im wesentlichen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Beistand — 1. ↑Assistenz, ↑Sekundanz, 2. Sekundant …   Das große Fremdwörterbuch

  • Beistand — Beistand, beistehen ↑ stehen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Beistand — Hilfe; Erleichterung; Hilfestellung; Support; Unterstützung; Betreuung; Kooperation * * * Bei|stand [ bai̮ʃtant], der; [e]s: Hilfe: jmds. Beistand benötigen; jmdm. [ärztlichen] Beistand leisten. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

  • Beistand — Ein Beistand ist eine Person oder eine Institution, die Menschen in mündlichen Verhandlungen, Verwaltungs oder Verfahrensvorgängen Hilfe und Unterstützung bietet. In vielen Rechtssystemen und gebieten ist ein Beistand vorgesehen, um in… …   Deutsch Wikipedia

  • Beistand — der Beistand (Mittelstufe) geh.: Hilfe, Unterstützung Beispiel: Sie hat sich an mich um Beistand gewandt. der Beistand, ä e (Aufbaustufe) eine Person, die Menschen bei mündlichen Verhandlungen oder Verwaltungsvorgängen hilft Synonyme:… …   Extremes Deutsch

  • Beistand — Bei·stand der; (e)s, Bei·stän·de; 1 nur Sg; die Hilfe, die man jemandem in einer schwierigen Lage gibt <jemanden um Beistand bitten; jemandem Beistand leisten> || K : Beistandspakt, Beistandsvertrag 2 Jur; jemand, der besonders einem… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Beistand — 1. Assistenz, Dienst, Hilfe[stellung], Unterstützung; (veraltend): Beihilfe. 2. Rechtsbeistand; (Rechtsspr.): Rechtshelfer, Rechtshelferin. * * * Beistand,der:1.⇨Hilfe(1)–2.⇨Rechtsbeistand–3.B.leisten:⇨helfen(1)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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