Abmarkung

Abmarkung

Abmarkung, die Errichtung fester Grenzzeichen zwischen zwei Grundstücken. Art und Verfahren der A. bestimmt sich nach den Landesgesetzen oder mangels solcher nach der Ortsüblichkeit. Jeder Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbar Mitwirkung bei der A. verlangen, die Kosten werden halbiert (Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch, § 919).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Abmarkung — ⇡ Nachbarrecht …   Lexikon der Economics

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  • Sonderung — Eine Sonderung ist die Aufteilung von Flurstücken auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters ohne zeit und arbeitsaufwändige Liegenschaftsvermessungen. Sonderungen sollen die Aufteilung von Flurstücken im Vergleich zu… …   Deutsch Wikipedia

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