Ableugnung einer Urkunde

Ableugnung einer Urkunde

Ableugnung einer Urkunde, s. Urkundenbeweis.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Rekognition — (lat.), Wiedererkennung, Anerkennung; im Rechtswesen die Anerkennung einer Person, Urkunde oder eines sonstigen Beweismittels vor Gericht oder einem Notar für dasjenige, wofür es ausgegeben wird. Öffentliche Urkunden bedürfen der R. nicht. Die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Herder — Herder, 1) Johann Gottfried von, einer der hervorragendsten und einflußreichsten Schriftsteller und Denker Deutschlands, ward 25. Aug. 1744 zu Mohrungen in Ostpreußen als Sohn des Kantors, Glöckners und Schullehrers Gottfried H. und dessen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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