Ritter [3]

Ritter [3]

Ritter (lat. Equites), Krieger zu Pferde, die im alten Rom einen besondern Stand bildeten. Die Begründung wird auf Romulus zurückgeführt, der aus den drei patrizischen Tribus der Ramnes, Tities und Luceres drei Zenturien (= 300) Reiter für den Kriegsdienst aufstellte. Diese Zahl wurde noch unter den Königen auf 6, später nach Zuziehung von Plebejern auf 18 erhöht und bildete den Kern eines besondern Standes (des ordo equester), zu dem auch diejenigen gerechnet wurden, die zwar für den Reiterdienst geeignet, aber von den Zensoren nicht ausgehoben worden waren. Da indes der Dienst einen gewissen Aufwand erforderte, hob sich der Stand aus der übrigen Bürgerschaft heraus, und durch das Roscische Gesetz des Jahres 267 v. Chr. wurde die Zugehörigkeit an ein Vermögen von 400,000 Sestertien geknüpft; äußerlich kam diese durch das Kriegsgewand (die trabea), durch den schmalen Streifen an der Tunika, durch einen goldenen R. ng und eine goldene Amulettkapsel und besondere Sitze im Theater und im Zirkus zum Ausdruck. Für die Ehrenhaftigkeit sollte die Musterung vor dem Zensor sorgen. Politische Bedeutung erhielt der Stand durch die Trennung vom Senat, indem jeder in diesen eintretende R. sein Ritterpferd abgehen mußte (129 v. Chr.), und durch das Verbot von Geldgeschäften durch den letztern. Seitdem nahm er eine Mittelstellung zwischen dem Senat und der Volkspartei ein und wurde von den Volksführern, zuerst von Gajus Gracchus, für ihre Zwecke ausgenutzt; er gewährte ihm Vorzüge in der Steuererhebung und übergab ihm (123 v. Chr.) die Geschwornengerichte, die er aber später nur zum Schein behielt, während ihn die Steuererhebung (durch seine Pächter, publicani) zur Kapitalmacht Roms im letzten Jahrhundert der Republik machte. Die Reiterei für den Krieg zu stellen, hatten die R. schon seit Marius aufgehört, sie dienten meist als Offiziere; dieser Dienst wurde das Vorrecht des Stand es unter den Kaisern, welche die Stellung des Ritterstandes ganz neu ordneten und wesentlich auf ihn ihre Macht stützten; auch die kaiserlichen Beamten wurden nur aus ihm genommen und leiteten als solche auch die finanzielle Verwaltung der kaiserlichen Provinzen. Vgl. Zumpt, Über die römischen R. und den Ritterstand in Rom (Berl. 1840); Madvig, Kleine philologische Schriften, S. 477–560 (Leipz. 1875). – Der mittelalterliche Ritterstand hat sich aus dem Gefolgs- und Lehnswesen entwickelt und hängt mit dem römischen nicht zusammen (s. Ritterwesen). – In Österreich und Bayern ist R. noch jetzt die Bezeichnung für eine Stufe des Adels, indem der R. zwischen dem »Edlen«, bez. in Bayern den unbetitelten Adligen und dem »Freiherrn« steht. Vielfach ist das Prädikat »Ritter von« verbunden mit gewissen Orden, deren Verleihung den persönlichen Adel mit sich bringt (vgl. Adel, S. 101). In England gibt es einen nicht erblichen Ritterstand und Rittertitel (knights), der vom König auf Lebenszeit verliehen wird. Es ist damit der Titel »Sir« verbunden. Im allgemeinen ist R. Bezeichnung der Inhaber eines Ordensritterkreuzes.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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