Rechtsmittel

Rechtsmittel

Rechtsmittel (Remedium juris) heißen im allgemeinen alle Mittel zur Wahrung oder Geltendmachung von Rechten, wie Klagen, Beschwerden, Gesuche um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand etc.; im engern und eigentlichen Sinn aber die Mittel, um eine richterliche Entscheidung anzufechten und eine nochmalige Prüfung und Entscheidung der Sache in höherer Instanz herbeizuführen. Zur Einlegung dieser R. sind bestimmte Fristen (s. Notfrist) vorgesehen, mit deren Ablauf das nicht angefochtene Urteil die Rechtskraft (s. d.) erlangt. Die Einlegung eines Rechtsmittels hat in der Regel zur Folge, daß bis zur Entscheidung darüber das untere Gericht seine Tätigkeit einzustellen hat. Die deutsche Zivilprozeßordnung gestattet in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten außer der Beschwerde (s. d.) nur eine einmalige Berufung (s. d.) und nur gegen die von den Oberlandesgerichten in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile unter bestimmten Voraussetzungen das R. der Revision (s. d.). Dei Einspruch (s. d.) und die Anschließung (s. d.) sind keine R. Nach der deutschen Strafprozeßordnung ist, abgesehen von der Beschwerde, bloß gegen Urteile der Schöffengerichte das R. der Berufung, gegen Urteile der Landgerichte und der Schwurgerichte aber nur das der Revision gegeben. Die österreichische Zivilprozeß ordnung kennt als R. den Rekurs, welcher der deutschen Beschwerde entspricht, ferner die Berufung und die Revision; nach der österreichischen Strafprozeßordnung stehen gegen Urteile der Gerichtshöfe erster Instanz und der Geschwornengerichte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung offen, dagegen wider Urteile der Bezirksgerichte nur die Berufung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Rechtsmittel — (Remedium juris), 1) im Allgemeinen jedes Mittel, welches zur Wahrung eines zuständigen Rechtes dient. In diesem Sinne umfaßt es nicht blos die Mittel zur gerichtlichen Geltendmachung der Rechte, wie Klagen, Einreden etc., sondern auch Cautionen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtsmittel — Rechtsmittel, jedes gesetzlich zulässige Verfahren zur Verfolgung und Verteidigung von Rechten; insbes. solches, wodurch die nochmalige Prüfung einer Sache veranlaßt wird, wie Berufung, Beschwerde und Revision …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rechtsmittel — Rechtsmittel, zum Schutze gegen unrichtige Verfügungen oder Urtheile des Richters entweder beim nämlichen Gerichtshof (Revision, Restitution) od. bei Oberbehörden (Beschwerde, Berufung, Recurs, Cassation, Appellation) …   Herders Conversations-Lexikon

  • Rechtsmittel — Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung. Die Rechtsmittel sind eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsmittel — Rechtsbehelf; Abhilfe * * * Rẹchts|mit|tel 〈n. 13〉 aufgrund der Rechtsordnung verfügbares Mittel, z. B. offizielle Beschwerde, Anfechtung eines Urteils ● (ein) Rechtsmittel einlegen * * * Rẹchts|mit|tel, das (Rechtsspr.): rechtliches Mittel,… …   Universal-Lexikon

  • Rechtsmittel — das Rechtsmittel, (Aufbaustufe) Mittel zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung Beispiele: Er hat Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme eingelegt. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist das ordentliche Rechtsmittel der Berufung… …   Extremes Deutsch

  • Rechtsmittel — Rẹchts·mit·tel das; Jur, meist Pl; ein rechtliches Mittel, mit dem jemand erreichen will, dass ein Urteil noch einmal überprüft wird, damit eine andere Entscheidung getroffen wird <Rechtsmittel einlegen>: Berufung und Revision sind… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Rechtsmittel der Revision — Rechtsmittel der Revision …   Deutsch Wörterbuch

  • Rechtsmittel, das — Das Rêchtsmittel, des s, plur. ut nom. sing. ein in den Rechten oder Gesetzen gegründetes Mittel. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ein in den Gesetzen verordnetes Mittel, eine Rechtssache zu erlangen, dergleichen z.B. die Appellation ist …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Rechtsmittel — förmliche, gesetzlich zugelassene ⇡ Rechtsbehelfe mit dem Ziel der Überprüfung der Entscheidung durch eine höhere Instanz. I. Zivilrecht:Ein Rechtsbehelf, durch dessen Einlegung die benachteiligte Partei eine ihr ungünstige, noch nicht… …   Lexikon der Economics

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