Reassekuránz

Reassekuránz

Reassekuránz (lat.), soviel wie Rückversicherung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Reassekuranz — Rückversicherung; Gegenversicherung * * * Re|as|se|ku|rạnz 〈f. 20〉 = Rückversicherung * * * Re|assekurạnz,   die Rückversicherung. * * * Re|as|se|ku|rạnz, die; , en [zu lat. re = wieder, zurück u. ↑Assekuranz] (Fachspr.): Rückversicherung …   Universal-Lexikon

  • Reassekuranz — Re|as|se|ku|rạnz 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Rückversicherung …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Reassekuranz — Re|as|se|ku|ranz die; , en <zu ↑re... u. ↑Assekuranz> (veraltet) Rückversicherung …   Das große Fremdwörterbuch

  • Rückversicherung — Reassekuranz; Gegenversicherung * * * Rụ̈ck|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung, bei der sich ein Versicherer zur Teilung der von ihm übernommenen Risiken bei anderen Versicherern weiterversichert; Sy Gegenversicherung, Reassekuranz * * *… …   Universal-Lexikon

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  • Rückversicherung — Eine Rückversicherung (auch Reassekuranz genannt) dient der Risikobewältigung eines einzelnen Versicherungsunternehmens. Aufgabe ist vorwiegend, das Ausfallrisiko durch Großschäden (Versichertenschutzgedanke) sowie Schadenslasten der… …   Deutsch Wikipedia

  • Rückversicherung — (Reassekuranz), eine Versicherung, durch die der Versicherer selbst wieder ganz oder teilweise gegen die von ihm übernommene Gefahr bei einem andern Versicherer Versicherung nimmt. Der erste Versicherer bleibt dabei seinem Versicherten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rückversicherung — Rückversicherung, Reassekuranz, Versicherung der von einer Versicherungsgesellschaft übernommenen Gefahr bei einer andern solchen Gesellschaft gegen Abtretung eines Prämienanteils, meist sogar bei mehrern Gesellschaften (Beteiligungsversicherung) …   Kleines Konversations-Lexikon

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