Präjudīz

Präjudīz

Präjudīz (lat. praejudicium. Präjudikat, »vorausgegangenes Urteil«), ein früherer Rechtsspruch, eine frühere Verfahrungsweise, auf die man in einem spätern Fall zurückkommt; namentlich sind die Präjudize des Reichsgerichts als Haupterkenntnisquelle des Gerichtsgebrauchs von Wichtigkeit. In Deutschland werden Präjudizsammlungen nur von Privaten herausgegeben, in Österreich werden wichtige Präjudize des Reichsgerichts durch dieses in dem sogen. Judikatenbuch veröffentlicht, wodurch zweifelsohne sehr viel zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung beigetragen wird. Gegenwärtig (1907) wird vom Reichsgericht in Leipzig eine Präjudiziensammlung aller seit 1900 ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts für den Gebrauch der Mitglieder des Reichsgerichts ausgearbeitet. Außerdem bedeutet P. Rechtsnachteil, womit die Nichtbefolgung einer amtlichen Auflage, die Versäumnis eines Termins oder einer Frist bedroht ist; daher präjudiziell laden, unter Androhung eines Rechtsnachteils laden. In der kaufmännischen Sprache versteht man unter P. den Nachteil, der aus der Übernahme einer Verbindlichkeit erwächst, aber auch die Verbindlichkeit (Bürgschaft, Haftpflicht) selbst; daher die Wendung »ohne mein P.«, um auszudrücken, daß man die Übernahme eigner Verbindlichkeit ablehne. Präjudiziert heißt ein Wechsel, der wegen Verjährung oder wegen Unterlassung rechtzeitiger Protesterhebung ungültig ist.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Präjudiz — Präjudīz (lat.), Vorurteil, vorgefaßte Meinung; in der Rechtssprache der einer Partei wegen Nichtbefolgung einer richterlichen Vorschrift erwachsende Nachteil; auch die gerichtliche Entscheidung einer Rechtsfrage als Norm für künftige… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Präjudiz — Präjudiz, lat. praejudicium, Vorurtheil; Rechtsnachtheil, welcher für Unterlassung einer gesetzlich oder richterlich gebotenen Handlung angedroht ist, z.B. bei Verweigerung eines zuerkannten Eides; eine Entscheidung seitens eines höheren Gerichts …   Herders Conversations-Lexikon

  • Präjudiz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Präjudiz (lat. Vorentscheid) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Präjudiz — Präzedenzfall; Musterfall * * * Prä|ju|diz 〈n. 11〉 1. Vorentscheidung 2. für spätere Rechtsfälle maßgebende richterliche Entscheidung [<lat. praeiudicium „Vorentscheidung“; zu iudicare „urteilen“] * * * Prä|ju|diz, das; es, e od. ien [lat.… …   Universal-Lexikon

  • Präjudiz — Prä|ju|diz 〈n.; Gen.: es, Pl.: e〉 1. vorher getroffene Entscheidung 2. 〈Rechtsw.〉 für spätere Fälle maßgebende richterliche Entscheidung [Etym.: <lat. praeiudicium »Vorentscheidung«; zu iudicare »urteilen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Präjudiz — gerichtliche Entscheidung eines Falles, die für spätere gleiche oder ähnliche Fälle maßstabsbildend wirkt. Bedeutsam im angloamerikanischen Case Law, das ein großenteils nicht in Gesetzen verfasstes Recht zur Voraussetzung hat. Im deutschen Recht …   Lexikon der Economics

  • Präjudiz — Prä|ju|diz das; es, e <aus gleichbed. lat. praeiudicium zu ↑prä... u. iudicium, vgl. ↑Judizium>: 1. vorgefasste Meinung, Vorentscheidung; 2. a) [Vor]entscheidung eines obersten Gerichts mit Leitbildfunktion für ähnliche künftige Rechtsfälle …   Das große Fremdwörterbuch

  • Präjudiz — Prä|ju|diz, das; es, Plural e oder ien <lateinisch> (Vorentscheidung; hochrichterliche Entscheidung, die bei Beurteilung künftiger Rechtsfälle herangezogen wird) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Juristisch — Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg. Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives Recht bezeichnet. Als solches besteht es aus der Gesamtheit der… …   Deutsch Wikipedia

  • Koordinationsrecht — Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg. Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives Recht bezeichnet. Als solches besteht es aus der Gesamtheit der… …   Deutsch Wikipedia

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