Bahrrecht

Bahrrecht

Bahrrecht (Bahrgericht, Blutprobe, Jus feretri, Jus cruentationis), im Mittelalter eine Art der Gottesurteile zur Entdeckung oder Überführung eines Mörders. Der des Mordes Verdächtige, in Gegenwart des Gerichts vor den auf einer Bahre liegenden Leichnam des Getöteten geführt, mußte dessen Wunden berühren und dabei Gott um Entdeckung des Schuldigen anrufen. Fingen die Wunden zu bluten an, so galt der Angeklagte für überwiesen oder doch stark verdächtig; der entgegengesetzte Fall war ein Beweis seiner Unschuld. Das B. erhielt sich unter allen Ordalien am längsten. In einigen Gegenden Norddeutschlands bestand auch das sogen. Schein gehen. War einem Mörder nicht auf die Spur zu kommen, so hing man ein Glied des Ermordeten im Gerichtshaus oder Gefängnis auf, überzeugt, daß bei Annäherung des Mörders auch nach Jahren noch die Blutung erfolgen werde. Vgl. Ordalien.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Bahrrecht — (lat. Jus feretri), eine Art Ordalie, welche in früherer Zeit angewendet wurde, um sich von der Schuld eines des Mordes Verdächtigen zu überzeugen. Von dem Glauben geleitet, daß die Berührung od. auch nur die Gegenwart des Thäters selbst auf den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bahrrecht, Bahrgericht — Bahrrecht, Bahrgericht, mittelalterliches Gottesurtheil; wenn ein Mörder unentdeckt war, ließ man die Verdächtigen an die Bahre treten u. den Leichnam berühren, indem man glaubte, bei der Berührung des Mörders werde die Todeswunde wieder frisch… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Bahrrecht, das — Das Bahrrêcht, des es, plur. inusit. in den Rechten der mittlern Zeiten, 1) eine Art eines peinlichen Prozesses, da man Personen, die wegen einer Mordthat verdächtig waren, an den auf einer Bahre liegenden Leichnam des Ermordeten führte, und ihre …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gottesurtheile — (Judicia Dei, Ordalien, von dem angelsächsischen ordale, d.i. Urtheil), die bes. bei den alten Germanen (s.u. Deutsche Mythologie) u. mehr noch im christlichen Mittelalter vorkommende Einrichtung, daß Beklagte, deren Schuld od. Unschuld nicht zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ordalĭen — (mittellat., v. angelsächs. ordâl, »Urteil«, Gottesurteile, lat. Dei judicia), Handlungen, durch die man eine Entscheidung der Gottheit selbst über Schuld oder Unschuld herbeizuführen glaubte. Schon in der Bibel und in den ältesten persischen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bahrprobe — des Hans Spiess. Miniatur in der Luzerner Chronik des Diebold Schilling, Burgerbibliothek (1513) Die Bahrprobe (auch Bahrrecht, Scheines Recht, ius cruentationis = „Blutungsrecht“) war im Mittelalter ein Gottesurteil (Ordal), mit dem man in einem …   Deutsch Wikipedia

  • Baarrecht — Baarrecht, so v.w. Bahrrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Cruentationis jus — Cruentationis jus, so v.w. Bahrrecht, Art der Gottesurtheile …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ferĕtrum — (lat.), 1) Trage; daher Feretrĭus, Beiname des Jupiter, weil ihm die den feindlichen Feldherren abgenommenen Waffen auf einem Feretrum zugebracht wurden; bes. 2) Todtenbahre; daher Ferĕtri jus, Bahrrecht, s.d.; 3) Sarg …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jus [1] — Jus (lat.), Recht, sowohl in objectivem (Rechtssatz), als subjectivem Sinne (Befugniß). Die allgemeinen Eintheilungen in J. commune, J. particulare, J. singulare, J. naturale etc. s.u. Recht. Von den einzelnen Arten sind hier noch hervorzuheben J …   Pierer's Universal-Lexikon

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