Bahngeld

Bahngeld

Bahngeld, die Vergütung, die nach dem preußischen Eisenbahngesetz vom 3. Nov. 1838 einer Eisenbahngesellschaft gezahlt werden sollte, wenn Dritte auf ihrer Bahn zum Konkurrenzbetrieb zugelassen würden. Die gesetzliche Bestimmung kam jedoch nie zur Anwendung. S. auch Eisenbahngeld.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Bahngeld — Bahngeld, nach dem preußischen Eisenbahngesetz vom 3. November 1838 jene Vergütung, die einer Eisenbahngesellschaft bezahlt werden sollte, wenn etwa (was das Gesetz als zulässig erklärt) nach Ablauf der ersten drei Jahre außer der ursprünglichen… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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