Bürgerrecht

Bürgerrecht

Bürgerrecht (lat. Civitas), der Inbegriff derjenigen Befugnisse, die dem Bürger als solchem zustehen. Nach der Gewerbeordnung (§ 13) ist für den Gewerbebetrieb das B. nicht mehr notwendig. Ebenso darf von einem Gewerbtreibenden, wenn er nach drei Jahren auf Grund der Gemeindeverfassung das B. erwerben will, kein Bürgerrechtsgeld mehr gefordert werden. Man unterscheidet Staatsbürgerrecht (s. Untertan) und Gemeindebürgerrecht (s. Bürger, S. 620). Im Deutschen Reiche spricht man auch von einem Reichsbürgerrecht im Gegensatze zu dem B. der einzelnen Bundesstaaten (s. Reichsangehörigkeit, deutsche), gleichwie in der Schweiz zwischen dem Schweizer B., das allen Angehörigen der Eidgenossenschaft zusteht, und dem Kantonsbürgerrecht, in den Vereinigten Staaten zwischen Unions- und Staatsbürgerrecht unterschieden wird. Auch die Bestimmungen über die rechtliche Stellung des Bürgers bezeichnet man als B. (im objektiven Sinne). Im alten Rom war der Gegensatz zwischen B. (jus civile) und dem allgemeinen Recht (jus gentium) privatrechtlich von großer Bedeutung (s. Römisches Recht).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bürgerrecht — Bürgerrecht, 1) so v.w. Staatsbürgerrecht; 2) so v.w. Ortsbürgerrecht in einer Stadt, s.u. Bürger. Bürgerrecht rufen, die Mitbürger zum Schutz u. zur Hülfe gegen widerrechtliche Gewalt aufbieten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bürgerrecht — Bürgerrecht, Inbegriff der einem Gemeindegliede zustehenden Rechte, namentlich das aktive und passive Wahlrecht zu den Gemeindeämtern. Als Zeugnis der Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht werden an manchen Orten Bürgerbriefe ausgestellt. Zu… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bürgerrecht — Verleihung der Bürgerrechte. Gedruckte Urkunde mit handschriftlichen Ergänzungen. Kappeln 1858. Mit rotem Lacksiegel und sechs Signaturen des Fleckencollegio : Wir Fleckensvogt, Vorstand und Deputirte, des im Herzogthum Schleswig belegenen… …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgerrecht — Bụ̈r|ger|recht 〈n. 11〉 Gesamtheit der einem Staatsbürger bzw. einem Gemeindemitglied zustehenden Rechte ● das Bürgerrecht erwerben * * * Bụ̈r|ger|recht, das: jmdm. als Staatsbürger od. Gemeindemitglied zustehendes Recht: jmdm. das B./die e… …   Universal-Lexikon

  • Bürgerrecht — das Bürgerrecht, e (Mittelstufe) ein gesetzliches Recht, das ein Staat den Mitgliedern seines Staatsvolkes zugesteht Beispiel: Ihm wurden die Bürgerrechte aberkannt …   Extremes Deutsch

  • Bürgerrecht — Erst Bürgerrecht, dann Kaufmannsrecht. – Graf, 502, 110. Mhd.: Des ersten purger recht vnd darnach kaufmanns recht. (Lichner, 69, 82.) …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Bürgerrecht, das — Das Bürgerrêcht, des es, plur. inus. 1) Der Inbegriff aller Gerechtsamen, welche ein Bürger in der engern Bedeutung in Ansehung seines Nahrungsgeschäftes zu genießen hat. Das Bürgerrecht erhalten, erlangen. Sich um das Bürgerrecht bewerben. Einem …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Bürgerrecht — Bụ̈r·ger·recht das; meist Pl; eines der Rechte, die man als Staatsbürger hat, z.B. das Wahlrecht …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Bürgerrecht — Bürgerrechte sind Teilnahmechancen. «Ralf Dahrendorf» …   Zitate - Herkunft und Themen

  • Bürgerrecht — Bụ̈r|ger|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”