Parteifähigkeit

Parteifähigkeit

Parteifähigkeit, die Fähigkeit, in einem Rechtsstreit als Partei (s. d.) aufzutreten. Die P., die mit der Prozeßfähigkeit nicht verwechselt werden darf, fällt in sich mit Rechtsfähigkeit zusammen und kommt deshalb nur physischen oder juristischen Personen zu. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 50, Abs. 2) dürfen aber auch Vereine, die nicht rechtsfähig sind, verklagt werden; sie haben dann im Rechtsstreit die Stellung eines »rechtsfähigen« Vereins (s. d.). Zur Erhebung einer Klage sind derartige Vereine nicht befugt. Vgl. Prozeßfähigkeit.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Parteifähigkeit — Parteifähigkeit,   die Fähigkeit, in einem Prozess Partei 2) zu sein. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, also jede natürliche und juristische Person, ferner die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft, die Reederei, der… …   Universal-Lexikon

  • Parteifähigkeit — Fähigkeit, ⇡ Partei eines Zivilprozesses zu sein. P. deckt sich mit ⇡ Rechtsfähigkeit (§ 50 ZPO). P. besitzen aber auch OHG und KG, die unter ihrem Namen klagen und verklagt werden können (§§ 124, 161 II HGB), nicht jedoch die stille Gesellschaft …   Lexikon der Economics

  • Liquidation — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Liquidation (von lateinisch liquidāre ‚verflüssigen‘) versteht man im betriebswirtschaftlichen und… …   Deutsch Wikipedia

  • AG & Co. KG — Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei mindestens… …   Deutsch Wikipedia

  • AG und Co. KG — Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei mindestens… …   Deutsch Wikipedia

  • Anspruch auf rechtliches Gehör — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Nach Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf re …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Nach Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf re …   Deutsch Wikipedia

  • Bedingte Schuldfähigkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Schuldunfähigkeit (früher Zurechnungsunfähigkeit oder volkstümlich Unzurechnungsfähigkeit genannt) ist der wichtigste… …   Deutsch Wikipedia

  • Beschränkt geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä …   Deutsch Wikipedia

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