Pakotille

Pakotille

Pakotille (franz., spr. -tillje, Beilast), die Waren und Effekten, die der Kapitän und die Mannschaft eines Handelsschiffes mit sich führen. Treiben sie Handel damit, so nennt man dies Pakotillehandel. Pakotillevertrag heißt ein Kommissionsvertrag, nach dem sich Seeleute verpflichten, die in ihren Koffern mitgenommenen Waren für Rechnung von Auftraggebern an mehr oder weniger genau bezeichneten Orten zu verkaufen. Gewöhnlich untersagen die Reeder den Pakotillehandel wegen der damit verbundenen Gefahr des Schmuggels. Nach § 544 des deutschen Handelsgesetzbuches ist dem Schiffer ohne Erlaubnis des Reeders, nach § 87 der Seemannsordnung den Schiffsleuten ohne Erlaubnis des Schiffers die Mitführung fremder Güter verboten und damit auch der Pakotillehandel. Allgemein ist P. auch soviel wie schlechte Ware, Schund.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Pakotille — Pakotille, s. Pacotille …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Pakotille — Pa|ko|til|le [pako tɪljə], die; , n [frz. pacotille, pacquotille, wahrsch. < span. pacotilla, zu: paca = Bündel, Pack]: auf einem Schiff frachtfreies Gepäck, das den Seeleuten gehört …   Universal-Lexikon

  • Pakotille — Pa|ko|til|le [... tiljə] die; , n <aus gleichbed. fr. pacotille, paquotille, eigtl. »Beilast«, dies aus span. pacotilla> auf einem Schiff frachtfreies Gepäck, das den Seeleuten gehört …   Das große Fremdwörterbuch

  • Beilast — Beilast, s. Pakotille …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konsignation — (lat.), Anweisung, Bestimmung zu einem gewissen Zweck, Übergabe zur Aufbewahrung etc. (s. Konsignieren); im Handelswesen Bezeichnung für die Verkaufskommission, namentlich für die überseeische (s. Kommissionsgeschäft). Der Absender (Konsignant)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pacotille — Pacotille, s. Pakotille …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Portage [1] — Portage (franz., spr. āsche, oder engl., spr. pōrtēdsch), eine an Bord geschaffte Warenmenge, dann die Warenmenge, die auf Handelsschiffen nach dem Droit de p. jeder Mann der Schiffsbesatzung zum Handeln für seine Rechnung mitnehmen darf. Daher… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konsignation — (lat.), Niederlegung, Übergabe zur Aufbewahrung; besondere Art des Kommissionsverkaufs, beim Warenhandel nach entfernten, namentlich überseeischen Plätzen angewendet, indem der Absender der Ware (Konsignánt) einen Teil des Fakturbetrags auf den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Portage — Por|tage 〈[pɔ:tıdʒ] f.; , s [ tıdʒız]〉 1. Transport 2. Warenladung an Bord eines Schiffes 3. frachtfreies Gepäck der Seeleute auf einem Schiff [engl., „Transport“; zu lat. portare „tragen“] * * * Por|ta|ge [pɔr ta:ʒə], die; , n [frz. portage =… …   Universal-Lexikon

  • Gepäck — ↑Bagage, ↑Pakotille …   Das große Fremdwörterbuch

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